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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach Tot ausbezahlt

von JOHANN20.10.2019 | 08:13
223 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Meine Lebensgefährtin ist vor kurzem verstorben. Wir waren nicht verheiratet haben aber einen gemeinsamen Sohn der bei mir lebt. Die Mutter hatte Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Laut RK war die Prüfung erfolgreich und es fehlt nur noch der ausgestellte Renten Bescheid. Wird diese Renten Nachzahlung trotzdem ausbezahlt oder erlischt der bereits festgestellte Anspruch mit dem Tot der Mutter meines Sohnes. Wir wären beide auf das Geld dringend angewiesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johann,

die ggf. vorhandene Nachzahlung der Rente Ihrer Lebensgefährtin wird an den sogenannten Sonderrechtsnachfolger ausgezahlt. In Ihrem Fall wird das Ihr Sohn sein (bzw. wenn dieser minderjährig ist, Sie als Vater). Wenn Ihr Sohn (bzw. Sie für Ihren Sohn) eine Halbwaisenrente beantragt, wird der zuständige Rentenversicherungsträger Ihren Sohn automatisch als Sonderrechtsnachfolger feststellen.

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1 Antworten

Hajoam 20.10.2019 | 08:44
Zur Fragestellung kann ich nicht viel beitragen, jedoch müsste man bedenken das eine Nachzahlung zuerst zur Erstattung anderer Leistungsträger (z.B. Krankengeld, ALG1) verwendet würde, wenn diese beansprucht wurden. Somit könnte eine evtl. Nachzahlung sehr gering ausfallen.
Deutsche Rentenversicherung
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