Hallo, Sabine,
ob Sie von den geplanten Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten profitieren können, hängt davon ab, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und wann der Antrag gestellt wird. Denn nur bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2019 käme die verlängerte Zurechnungszeit zum Zug. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts (Antragste4llung 2017, Widerspruch wird bereits geführt) scheint es eher unwahrscheinlich, dass sich ein Rentenbeginn in Ihrer individuellen Situation erst für 2019 ergeben wird.