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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente neue Regeln / ab Antragsstellung oder Bewilligung?

von Sabine30.11.2018 | 13:58
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Hallo ihr Experten, ich habe EM Rente auf Anraten des Arztes gemeinsam mit der VdK im August 2017 eingereicht. Ablehnung erfolgte im Januar 2018. Widerspruch mit Begründung ist erfolgt. Nun hatte ich letzte Woche erneut eine Gutachteruntersuchung. Jetzt haben wir schon fast Jahresende - ich denke, die Post von der DRV wird erst im neuen Jahr kommen. Ab wann genau wird die neue Regelung für EM-Rentner (längere Zurechnungszeit) in Kraft treten - ab Antragsstellung bzw. Widerspruch oder erst ab Bewilligung? Ich konnte es nirgends finden. Lieben Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sabine,

ob Sie von den geplanten Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten profitieren können, hängt davon ab, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und wann der Antrag gestellt wird. Denn nur bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2019 käme die verlängerte Zurechnungszeit zum Zug. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts (Antragste4llung 2017, Widerspruch wird bereits geführt) scheint es eher unwahrscheinlich, dass sich ein Rentenbeginn in Ihrer individuellen Situation erst für 2019 ergeben wird.

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10 Antworten

DRVam 30.11.2018 | 14:03
Sie haben dann hier nicht richtig gesucht. Die neuen Zurechnungszeiten gelten nur bei einem Rentenbeginn ab 2019, was bei Ihrer Konstellation mehr als unwahrscheinlich ist.
Sabine am 30.11.2018 | 15:36
In Zukunft werde ich dieses Forum meiden, wenn nur Deppen antworten. Krass hier, unsachlich und pauschaliert
MdfFam 30.11.2018 | 14:30
"Mit DER VdK"...? "EM Rente eingereicht"...? Wie kam der Arzt denn darauf, dass eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegen könnte? Die DRV-Gutachter sahen das bisher offenbar anders.
Claudiaam 30.11.2018 | 15:38
Leider kann man keine Erwerbsminderungsrente „einreichen“. Man bekommt diese höchsten bewilligt oder eben, wie in ihren Fall, abgelehnt. In ganz, ganz wenigen Fällen, zb wenn der Gutachter einen wichtigen Arztbefund nicht erhalten hat, kann ein Widerspruch zum Erfolg führen. Sollte das bei Ihnen auch so passieren, wird die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Antragsstellung bezahlt.
Rentenuschiam 30.11.2018 | 17:30
Ist vielleicht besser, wenn Sie direkt beleidigend werden, obwohl mindestens 1 User korrekt geantwortet hat. MfG
Schadeam 30.11.2018 | 17:35
Ist doch so einfach, wenn Sie den Widerspruch gewinnen und der Rentenbeginn ab Januar 2019 liegt, gilt neues Recht. Sie halten sich aber schon seit 2017 für Erwebsgemindert und kämpfen für die Rente. Wollen Sie da wirklich erst ab 2019 Rente? Warum dann das Gedöhns mit Widerspruch?
Rentner007am 10.12.2018 | 13:01
Entschuldigung, aber das ist so nicht (mehr) ganz richtig. Auf hier gibt es eine Veränderung: Auszug aus der Stellungnahme des DGB vom 26.07.2018: ".... Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass die vorgesehene Verbesserung vom Zeitpunkt abhängen soll, ab dem die Rente wegen Erwerbsminderung beginnt, statt wie bisher vom Zeitpunkt des Leistungsfalls, welcher regelmäßig weiter in der Vergangenheit liegt als der Rentenbeginn. Da die Leistungsverbesserungen erst ab 1. Januar 2019 gelten sollen, profitieren durch die Berücksichtigung des Rentenbeginns mehr Betroffene. …" Das wurde auch so beschlossen ...
chiam 10.12.2018 | 13:47
Das ist nicht neu; nur hängt der Rentenbeginn seinerseits vom Eintritt der Erwerbsminderung ab und zusätzlich vom Zeitpunkt des Antrags.
Rentner007am 10.12.2018 | 13:01
Entschuldigung, aber das ist so nicht (mehr) ganz richtig. Auf hier gibt es eine Veränderung: Auszug aus der Stellungnahme des DGB vom 26.07.2018: ".... Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass die vorgesehene Verbesserung vom Zeitpunkt abhängen soll, ab dem die Rente wegen Erwerbsminderung beginnt, statt wie bisher vom Zeitpunkt des Leistungsfalls, welcher regelmäßig weiter in der Vergangenheit liegt als der Rentenbeginn. Da die Leistungsverbesserungen erst ab 1. Januar 2019 gelten sollen, profitieren durch die Berücksichtigung des Rentenbeginns mehr Betroffene. …" Das wurde auch so beschlossen ...
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