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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nur mitArbeitserprobung?

von Hoffmann25.11.2016 | 10:45
1391 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich hatte aufgrund eines Schlaganfalls von Februar 14 bis 30.09.16 die EM-Rente auf Zeit. Im Oktober 16 habe ich einen Arbeitsversuch gestartet, leider musste ich nach 2-3 Wochen wieder aufhören, weil ich es gesundheitlich leider nicht geschafft habe. Es war in einem Call-Center und dafür bin ich nicht mehr belastbar genug. Ich habe dann am 20.10.16 erneut die Rente auf Zeit beantragt, allerdings setzt mir die dt. RV jetzt die Pistole auf die Brust und sagt, ich bekomme die Rente nur dann bewilligt, wenn ich in ein Arbeits-und Therapiezentrum (ATZ) für 4-6 Wochen zu einer Arbeitserprobung gehe. In meinen Augen kommt das einer Erpressung gleich. Dieses ATZ ist eine Einrichtung für psychisch Kranke. Was soll ich dort? Ich habe eine neurologische Erkrankung! Mein Ziel war es die Rente auf Zeit wieder zu bekommen mit der Option mir einen Teilzeit oder Minijob (450€) zu suchen um so wieder langsam auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Deshalb wollte ich wissen, ob die RV wirklich von mir verlangen kann diese Arbeitserprobung in einem ATZ für psychisch Kranke zu machen, quasi als Bedingung für die Bewilligung der Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoffmann,

bevor ein Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente leisten kann, muss er zunächst prüfen, ob und inwieweit die ggf. vorhandene Erwerbsminderung durch geeignete Rehamaßnahmen beseitigt oder Vermindert werden kann (sog. Grundsatz „Reha vor Rente“).

Zwar kann ich im Rahmen dieses Forums Ihren konkreten Einzelfall nicht beurteilen, aber offenbar geht Ihr Rentenversicherungsträger davon aus, dass zumindest die Chance besteht, Ihre Erwerbsfähigkeit mit einer Leistung zur Teilhabe verbessern zu können. Um dies beurteilen zu können, wurde dann offensichtlich eine Arbeitserprobung empfohlen.

Wie „Pausenfachfrau“ bereits zutreffend dargestellt hat, hat der Versicherte in diesem Zusammenhang Mitwirkungspflichten (§ 64 SGB I; Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I). Aus meiner Sicht wäre es daher grundsätzlich empfehlenswert, die angebotene Arbeitserprobung wahrzunehmen.

Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen um die Gründe für die Entscheidung zu hinterfragen und Ihre hier geschilderten Bedenken darzustellen.

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3 Antworten

Pausenfachfrauam 25.11.2016 | 11:31
Zitat von Hoffmann anzeigen
Hoffmann schrieb

bevor ein Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente leisten kann, muss er zunächst prüfen, ob und inwieweit die ggf. vorhandene Erwerbsminderung durch geeignete Rehamaßnahmen beseitigt oder Vermindert werden kann (sog. Grundsatz „Reha vor Rente“).

Zwar kann ich im Rahmen dieses Forums Ihren konkreten Einzelfall nicht beurteilen, aber offenbar geht Ihr Rentenversicherungsträger davon aus, dass zumindest die Chance besteht, Ihre Erwerbsfähigkeit mit einer Leistung zur Teilhabe verbessern zu können. Um dies beurteilen zu können, wurde dann offensichtlich eine Arbeitserprobung empfohlen.

Wie „Pausenfachfrau“ bereits zutreffend dargestellt hat, hat der Versicherte in diesem Zusammenhang Mitwirkungspflichten (§ 64 SGB I; Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I). Aus meiner Sicht wäre es daher grundsätzlich empfehlenswert, die angebotene Arbeitserprobung wahrzunehmen.

Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen um die Gründe für die Entscheidung zu hinterfragen und Ihre hier geschilderten Bedenken darzustellen.

Hallo,

ich habe seit dem SA 4 Reha-Maßnahmen in einer neurol. Reha-Facklinik absolviert, zuletzt im Frühjahr 2016. Die Klinik schrieb im Abschlussbericht, dass ich leichte bis mittelschwere Arbeiten tägl. 3 bis unter 6 Stunden ausüben kann. Der Reha-Arzt sagte mir im Gespräch, dass es für mich wahrscheinlich sowieso am besten wäre, wenn ich wieder langsam ins Erwerbsleben einsteigen würde, also es ist wahrscheinlich sogar förderlich für meinen Allgemeinzustand. Mein behandelnder Neurologe versteht die Einstellung der dt. RV nicht, seiner Meinung nach sei eine Arbeitserprobung "völliger Schwachsinn". Er hat jetzt auch ein Attest an die RV geschickt, in dem er das bestätigt, , was bereits die Rehaklinik im Frühjahr in ihrem Abschlussbericht geschrieben hat und rät von der Arbeitserprobung ab. Ich hatte ja bereits die EM-Rente, dummerweise habe ich im Oktober versucht zu arbeiten, in einer völlig ungeeigneten Tätigkeit, was ich ja auch als Fehler eingesehen habe. Mein Ziel ist es die EM-Rente wieder zu bekommen und dann erst mal über einen Minijob (Höchstens 30 Std./Woche) ins Arbeitsleben einzusteigen. Eine Arbeitserprobng brächte mich kein Stück weiter und ist in meinen Augen reine Zeitverschwendung, zumal auch ich selbst mir ein paar Stunden Arbeit am Tag zu traue..... Ein Gespräch mit dem Arzt der RV, der auf die Arbeitserprobung stur besteht wurde mir übrigens verweigert.

Hallo! Ja, das kann und darf sie. Rechtsgrundlage hierzu ist § 64 SGB I. Es läge jetzt an Ihnen, nachzuweisen, dass entweder die Maßnahme nicht für sie geeignet wäre oder sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, daran teilzunehmen. Gelänge Ihnen das nicht, bliebe wohl nur der "Biss in den sauren Apfel", so wie ich das sehe.
Herz1952am 26.11.2016 | 16:00
Hallo Hoffmann, Der von Pausenfachfrau genannte Paragraf ist eine Sollbestimmung. Abhängig von der Maßnahme kann die RV keinesfalls eine Rente davon abhängig machen. Ich würde Ihnen raten Widerspruch einzulegen und von Ihren Ärzten begründen zu lassen. Ansonsten hat "Pausenfachfrau" den Vorgang richtig beschrieben. Hier der Paragraf: https://dejure.org/gesetze/SGB_I/64.html Ich denke auch, dass die RV bei guter Begründung davon Abstand nimmt und einsieht, dass eine Klinik für Psychische Kranke nicht geeignet ist. Die RV hat allerdings auch gute Kliniken für neurologische Erkrankungen, wie Schlaganfall. Diese sind aber nur geeignet zur AHB bei Schlaganfällen und bringen nicht immer den gewünschten Erfolg. Dazu sind Schlaganfälle zu unterschiedlich. Manchmal schadet sogar eine zu frühzeitige Reha, wie man jetzt festgestellt hat. Der Körper braucht eben Zeit zur Erholung, dann kann sich auch die Arbeitskraft wieder herstellen lassen (je nach Zustand). Sollte es Schwierigkeiten geben (Ablehnung des Widerspruchs) sollten Sie einen Fachanwalt einschalten. Wird evtl. von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt (bei Widerspruchsablehnung). Es kann allerdings - und das ist sogar wahrscheinlich - zu gegebener Zeit eine Verweisungstätigkeit benannt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeit in einem Callcenter nach dieser Erkrankung noch geeignet ist. Das wird aber die Zeit zeigen. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Hoffmannam 28.11.2016 | 10:36
bevor ein Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente leisten kann, muss er zunächst prüfen, ob und inwieweit die ggf. vorhandene Erwerbsminderung durch geeignete Rehamaßnahmen beseitigt oder Vermindert werden kann (sog. Grundsatz „Reha vor Rente“). Zwar kann ich im Rahmen dieses Forums Ihren konkreten Einzelfall nicht beurteilen, aber offenbar geht Ihr Rentenversicherungsträger davon aus, dass zumindest die Chance besteht, Ihre Erwerbsfähigkeit mit einer Leistung zur Teilhabe verbessern zu können. Um dies beurteilen zu können, wurde dann offensichtlich eine Arbeitserprobung empfohlen. Wie „Pausenfachfrau“ bereits zutreffend dargestellt hat, hat der Versicherte in diesem Zusammenhang Mitwirkungspflichten (§ 64 SGB I; Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I). Aus meiner Sicht wäre es daher grundsätzlich empfehlenswert, die angebotene Arbeitserprobung wahrzunehmen. Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen um die Gründe für die Entscheidung zu hinterfragen und Ihre hier geschilderten Bedenken darzustellen. Hallo, ich habe seit dem SA 4 Reha-Maßnahmen in einer neurol. Reha-Facklinik absolviert, zuletzt im Frühjahr 2016. Die Klinik schrieb im Abschlussbericht, dass ich leichte bis mittelschwere Arbeiten tägl. 3 bis unter 6 Stunden ausüben kann. Der Reha-Arzt sagte mir im Gespräch, dass es für mich wahrscheinlich sowieso am besten wäre, wenn ich wieder langsam ins Erwerbsleben einsteigen würde, also es ist wahrscheinlich sogar förderlich für meinen Allgemeinzustand. Mein behandelnder Neurologe versteht die Einstellung der dt. RV nicht, seiner Meinung nach sei eine Arbeitserprobung "völliger Schwachsinn". Er hat jetzt auch ein Attest an die RV geschickt, in dem er das bestätigt, , was bereits die Rehaklinik im Frühjahr in ihrem Abschlussbericht geschrieben hat und rät von der Arbeitserprobung ab. Ich hatte ja bereits die EM-Rente, dummerweise habe ich im Oktober versucht zu arbeiten, in einer völlig ungeeigneten Tätigkeit, was ich ja auch als Fehler eingesehen habe. Mein Ziel ist es die EM-Rente wieder zu bekommen und dann erst mal über einen Minijob (Höchstens 30 Std./Woche) ins Arbeitsleben einzusteigen. Eine Arbeitserprobng brächte mich kein Stück weiter und ist in meinen Augen reine Zeitverschwendung, zumal auch ich selbst mir ein paar Stunden Arbeit am Tag zu traue..... Ein Gespräch mit dem Arzt der RV, der auf die Arbeitserprobung stur besteht wurde mir übrigens verweigert.
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