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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente obwohl ich kurz vor einer Therapie stehe

von Sascha11.07.2016 | 23:09
2388 Ansichten
8 Antworten

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Guten Abend zusammen, ich bin jetzt schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben war sogar vor ein paar Wochen beim Amtsarzt weil mein Berater vom Jobcenter das so wollte habe diesem dann alles erklärt auch das ich Sitzungen bein einer Therapeutin habe stehe kurz vor meiner Therapie jetzt musste ich heute mal wieder zu meinem Berater um den über den Bericht vom Amtsarzt zu besprechen der mir 6 Monate Zeit für eine Therapie gegeben hat jetzt soll ich laut Jobcenter Berater *Erwerbsminderungsrente beantragen habe aber gelesen das sowas erst genehmigt wir wenn alle möglichen ausgeschöpft sind muss ich das beantragen obwohl ich bald eine Therapie mache??? LG Sascha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

Sie wurden vom Jobcenter aufgefordert, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Verweigern Sie die Antragstellung, hat das Jobcenter die Möglichkeit, den Antrag nach § 5 Abs. 3 SGB II selbst zu stellen.

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7 Antworten

rudiam 11.07.2016 | 23:21
Klar kann man Rente beantragen, heißt ja nicht, dass es sie auch gibt. Es gilt "Reha vor Rente", also wird die Rentenversicherung (wenn die erforderlichen Beitragsmonate vollständig sind) Sie erst mal zur Reha schicken. Also ich persönlich würde den Antrag stellen, was soll schon groß passieren?
Saschaam 11.07.2016 | 23:56
Aber warum soll ich was beantragen was ich nicht will ? Zumal Reha ja vor Rente steht und es dann ja abgelehnt wird welchen Sinn hat das ?
W*lfgangam 12.07.2016 | 00:57
Hallo Sascha, diese Aussage ist doch wohl eindeutig - Termin in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt wg. der EM-Rente ansprechen / abwarten, was bei rauskommt. Folgen Sie dem nicht, werden Ihre ALG2-Leistungen eingestellt. Gruß w.
Andre*sam 12.07.2016 | 01:21
Laut §12a SGB II sind Sie verpflichtet, vorrangige Leistungen zu beantragen. Kommen Sie dem nicht nach, kann nach §5 SGB II auch das Jobcenter den Antrag für Sie stellen. Ob die DRV Sie für erwerbsgemindert hält steht auf einem anderen Blatt ...
Maxam 12.07.2016 | 10:01
Hauptsache Sie stehen wieder in einer anderen Statistik und das Jobcenter lässt Sie dann bis zur Ablehnung des Antrags auch in Ruhe......
Saschaam 12.07.2016 | 12:08
Also einfach beantragen und abwarten dauert ja auch ein paar Monate ... und so bekomme ich dann keine probleme ? macht mich immoment alle ein bisschen fertig :( lg und danke für die vielen antworten :)
=//=am 26.07.2016 | 13:08
Vielleicht könnten Sie hinter einem Satz/einer Frage mal einen Punkt machen? Erleichhtert das Lesen ungemein. :-) Haben Sie überhaupt schon einen Therapieplatz? Selbst wenn der Amtsarzt (des JC) Sie für nicht arbeitsfähig bzw. nicht vermittelbar (Leistungsvermögen geringer als 15 Stunden/Woche) hält, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass der Sozialmediziner der DRV Sie ebenfalls für erwerbsgemindert hält. Wenn Sie noch keinen Therapieplatz haben, ist evtl. eine medizinische Reha-Maßnahme vorrangig. Stellen Sie den Rentenantrag und warten Sie ab, wie es weiter geht.
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