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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Rente für langjährig Versicherte

von Besserwisser03.06.2018 | 18:35
493 Ansichten
2 Antworten

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kommenden Monat gehe ich auf Veranlassung der KK in eine fünf wöchige Reha. Möchte eigentlich als arbeitsfähig entlassen werden. Habe noch Resturlaub der noch abzugelten ist. Außerdem werde ich sofort nach der Reha Antrag auf Rente für langjährig Versicherte 63 Jahre + 45 Arbeitsjahre ab 1.10.2018 ober für Schwerbehinderte (50%) ab 1.1.2019 stellen. Meine Fragen: Kann der Versicherungsträger mich für arbeitsunfähig erklären und die Erwerbsminderungsrente zahlen obwohl ich das nicht will? Wie läuft so ein Vorgang ab? Was macht es geldmäßig aus ob ich als langjährig Versicherter ab 1.10.18 oder als Scherbehinderter ab 1.1.2019 in Rene gehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Besserwisser,

„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits umfassende, sinnvolle und zutreffende Antworten/Hinweise zu Ihren Fragen gegeben. Letztlich würde auch ich Ihnen empfehlen, eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Hier kann man auf Basis der Daten Ihres Versicherungskontos wesentlich detaillierter und individueller auf ihre persönliche Situation eingehen, als dies hier im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

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1 Antworten

W*lfgangam 03.06.2018 | 19:02
Hallo Besserwisser, > Außerdem werde ich sofort nach der Reha Antrag auf Rente für langjährig Versicherte 63 Jahre + 45 Arbeitsjahre ab 1.10.2018 Sie meinen sicher die Altersrente für _besonders_ langjährig Versicherte, nur für die machen die 45 Jahre Sinn für eine abschlagsfreie Altersrente. > Kann der Versicherungsträger mich für arbeitsunfähig erklären und die Erwerbsminderungsrente zahlen obwohl ich das nicht will? Nicht der Versicherungsträger/die DRV, sondern die Reha-Einrichtung kann Sie au für den Entlassungstag entlassen – wenn Sie sich dennoch fit fühlen, gehen Sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Entsprechend dem Befundbericht dazu (kann nur noch u3 Std. eine Beschäftigung im zuletzt ausgeübten Beruf UND gleichermaßen auf dem allgemein Arbeitsmarkt ausüben) würde eine Anfrage der DRV folgen, ob Sie den Reha-Antrag in einen EMRT-Antrag umdeuten lassen wollen – und haben dabei die KK im Nacken/aus dem Angebot wird ein 'Muss'. Aber wenn Sie zwischenzeitlich die Beschäftigung wieder aufgenommen haben/kein Krankengeld mehr läuft, dürfte auch das erledigt sein. > Was macht es geldmäßig aus ob ich als langjährig Versicherter ab 1.10.18 oder als Scherbehinderter ab 1.1.2019 in Rene gehe? Wenn zu beiden Terminen eine Rente ohne Abschlag möglich ist, fällt die Rente ab 01.01.2019 um die 3 Monate Mehrverdienst einen Hauch höher aus/gibt vielleicht noch 'Weihnachtsgeld' hintendran - und der %-Satz für den Steuerfreibetrag sinkt um 2 % ;-). Denken Sie aber über 'Flexirente' ab 01.10.2018 nach, und nehmen die Rente neben der Beschäftigung bis Jahresende in vollem/oder fast vollem Umfang einfach mit – Info dazu gibt es in Ihrer örtlichen Beratungsstelle. Gruß w.
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