Hallo Franziska,
wie die anderen User schon geschrieben haben, kann gegebenenfalls auch die Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als selbst die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dies ist aufgrund der Zurechnungszeit so, die bei der Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Zurechnungszeit bedeutet, dass Sie (beispielsweise bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020) so gestellt werden, als würden Sie bis zu Ihrem 65. Lebensjahr und 9 Monaten weiter arbeiten, wie im Schnitt Ihres bisherigen Arbeitslebens.
Wie W°lfgang bereits erwähnte, können Sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, aber in der Regel bleibt der Auszahlungsbetrag gleich, außer es wurden noch Versicherungszeiten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente in der Rentenversicherung zurückgelegt. Dann könnte die Altersrente etwas höher ausfallen.
Unser Tipp:
Sobald Sie wieder persönlich zu einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen können, vereinbaren Sie dort einen Termin und informieren sich über diese Themen. Dort können Sie bezüglich Ihres Falles etwas genauere Auskünfte erhalten.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung