Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Dort kann geklärt werden (wie im Vorbeitrag erwähnt), welche Zeiten ggf. zusätzlich bei Ihnen im Falle einer an die EM-Rente anschließende Altersrente wegen Schwerbehinderung/Erwerbsminderung zusätzlich berücksichtigt würden.