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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Schwerbehinderung

von Marlis29.07.2010 | 19:27
1887 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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seit 2005 morbusParkinson- "2007 Hüftgelenkprothese-Grad der Behinderung 60%-seit 2007 Teilerwerbsminderungsrente mit tägl. 4 Stunden-seitJuli2010 die andere Hüft -Op-neue Prothese-da ich mich nicht mehr in der Lage fühle 4 std.zu bewältigen --Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente- Meine Frage :wird eine EU-Rente später in Altersrente umgewandelt und ändert sich dabei finanziell etwas?Ich bin 1951 geboren. Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Dort kann geklärt werden (wie im Vorbeitrag erwähnt), welche Zeiten ggf. zusätzlich bei Ihnen im Falle einer an die EM-Rente anschließende Altersrente wegen Schwerbehinderung/Erwerbsminderung zusätzlich berücksichtigt würden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ahaam 30.07.2010 | 07:42
Mit einem GdB von 50 oder mehr und mind. 420 Mon. rentenrechtlicher Zeit steht Ihnen ab dem 60.Lj. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu. Den Abschlag für die betroffenen Entgeltpunkte (EP) aus der bisherigen teilw.EM-Rente würden Sie mitnehmen - auch für die restlichen EP würde der Abschlag dann 10,8% betragen. Die EM wird vom Träger ggf. in die RegelAltersrente überführt - vorher gibt es die AR nur auf Ihren ausdrücklichen Antrag. Ob die AR höher wird liegt an den EP, welche nach Eintritt des Leistungsfalles liegen. Wichtig: wenn Sie einen Vertrag mit staatl.Förderung besparen (Riester) sind Sie als EM-Rentner förderfähig, als Altersrentner nicht mehr!
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