Hallo Why,
der Antwort von Fortitude one können wir zustimmen. Sofern die bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen dem Medizinischen Dienst der Rentenversicherung ausreichen, um eine Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung zu treffen, kann eine Begutachtung unterbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorsorge-Team