Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Das Pflegegeld, das Sie für Ihre Tochter erhalten, wird nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Sie können also daneben bis zu 450 Euro mtl. hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
2. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Die Definition "Arbeitsunfähigkeit" ist ein Begriff der in der Krankenversicherung relevant ist. Sie können also jederzeit einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
3. Wie lange ein Antragsverfahren bzgl. der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit dauert, ist abhängig davon, welche Ermittlungen einzuleiten sind (Gutachten, Befundberichte).
4. Ihr Arbeitgeber erlangt von der Antragstellung keine Kenntnis. Sind jedoch weitere Ermittlungen bzgl. Ihres Arbeitsverhältnisses erforderlich, erfährt der Arbeitgeber hierdruch, dass ein Verfahren anhängig ist.
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