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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Reha und die Verwirrung

von sudo22.09.2015 | 05:55
1255 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, vor nicht all zu langer Zeit habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Bei Antragsstellung tat ich meinen Wunsch -sofern eine Reha überhaupt erfoderlich ist, dass ich diese gerne ambulant mache würde wollen. Der Sachbearbeiter meinte dann, ich solle dies bitte dem ärztlichen Gutachter unter Nennung der Gründe, mitteilen. Im Internet las ich nun Gegenteiliges und das sorgt nun für Verwirrung. Wem muss ich nun meinen Wunsch mitteilen? Und wann empfiehlt es sich dies machen? In einer Woche ist Termin beim Gutachter. beste Grüße aus dem Rheinland sudo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2015 | 10:46

Hallo Sudo,

der Gutachter wird Ihren Wunsch ggf. eine ambulante Reha zu bevorzugen deutlich im Gutachten schildern und damit ist Ihr Anliegen dann gut transportiert.

Freundliche Grüße

5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 22.09.2015 | 07:52
Immer schön, wenn dem stets seriösen Internet mehr Vertrauen, als dem erfahrenen Sachbearbeiter entgegengebracht wird.. Tatsächlich ist es ratsam, im Rahmen der Begutachtung die Sache mit der Reha dem Gutachter mitzuteilen. Der erstellt ja das Gutachten in dem ggf. eine Reha angedacht wird. MfG
=//=am 22.09.2015 | 09:57
Für die "Verwirrung" haben Sie schon selbst gesorgt. Ich verstehe nicht, warum Sie einen Rentenantrag gestellt haben, wenn Sie doch eigentlich eine Reha-Maßnahme wünschen! Wollen Sie wieder erwerbsfähig werden (wenn Sie meinen, erwerbsgemindert zu sein) oder geht es Ihnen um Rente? Im Reha-Verfahren wird grundsätzlich geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit gemindert ist und durch eine Reha-Maßnahme gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Wenn dem nicht so ist, wäre der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet worden. Aber wieso einfach, wenn´s auch umständlich geht. :-)
sudoam 22.09.2015 | 10:31
Vielleicht beantworten Sie sich die nachfolgenden Fragen einmal selbst. 1.) Denken Sie nicht, dass die Webseite der DRV eine glaubwüridige Quelle darstellen sollte? 2.) Was würden Sie denken, wenn der SB Ihnen gegenteiliges erzählt? 3.) Würden Sie nicht nachhaken, um möglichst vollständige und korrekte Informationen zu erhalten? 4.) Denken Sie nicht, dass es zwischen Glaubwürdigkeit und Vertrauen einen Unterschied gibt? Vertrauen... Vielleicht blubbern Sie demnächst nicht so unreflektiert daher. Dennoch Danke. Die letzten beiden Ausführungen, waren zumindest hilfreich. Alles Gute für Sie.
sudoam 22.09.2015 | 10:37
Wer sagt, dass ich eine Reha wünsche? Woher nehmen Sie diese Information? Bitte entschuldigen Sie, aber fragen Sie demnächst nach, bevor Sie irgendwelche Feststellungen tätigen respektive Schlüsse ziehen...
=//=am 22.09.2015 | 12:23
"Bei Antragsstellung tat ich meinen Wunsch -sofern eine Reha überhaupt erfoderlich ist, dass ich diese gerne ambulant mache würde wollen." WIESO erwähnen Sie eine Reha überhaupt, wenn Sie keine wünschen? Ich habe diese Information von Ihnen selbst, stellen Sie sich das mal vor. :-)
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