Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Diagnose?

von Dirk25.08.2022 | 15:26
9753 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin 51, schwerbehindert 50%, habe kürzlich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und alle ärztlichen Unterlagen mit eingereicht, die ich seit meiner Diagnose hatte. Diese sind sehr umfangreich und dokumentieren meine Erkrankung seit 2018. Seitdem bin ich nicht mehr berufstätig gewesen und habe von meinen Ersparnissen gelebt und zeitweise von einem Minijob. Nun lese ich gerade, dass falls eine EM Rente bewilligt wird, dass diese nicht ab Tag der Antragstellung, sondern rückwirkend ab Tag der Diagnose gezahlt wird? Das kann doch nicht sein, oder? Ich habe mich da nicht drüber informiert, als ich mein Gespräch bei der Rentenberatung hatte. Mein Kenntnisstand ist, wenn es genehmigt wird, dann ab Tag des Antrages, egal wie lange sich der Bescheid nun hinzieht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

den Ausführungen von Walter schliessen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Dieteram 25.08.2022 | 15:36
Bei mit wurde es zurückdatiert auf den ersten Tag AU. Gilt natürlich nur wenn es auch die Krankheit ist wegen der man die Rente (vielleicht) erhalten wird.
Walteram 25.08.2022 | 16:10
Gezahlt wird erst ab Antrag. Der Leistungsfall (Tag der Erwerbsminderung) kann jedoch auch vor dem Antrag liegen. Ab diesem Tag gibt es Zurechnungszeiten. Grob und vereinfacht dargestellt.
Valzuunam 25.08.2022 | 17:30
Selbst wenn der Leistungsfall rückdatiert wird -wobei Tag der Diagnose oder Beginn der AU nicht unbedingt Leistungsfall sein müssen- und das auch der Zeitpunkt ist zudem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt der Rentenbeginn auch vom Tag der Antragstellung ab.
Abschlägeam 25.08.2022 | 17:59
ergänzend: die zur Berechnung der EM-Rente zu berücksichtigenden Zeiten werden nur bis zum Tag vor dem Leistungsfall berücksichtigt. Ab diesem Tag beginnt dann die Zurechnungszeit, deren Gesamtlänge von der Antragstellung im Zusammenhang mit dem Jahr des Rentenbeginns abhängig ist. Bei befristeten EM-Renten ist der Rentenbeginn immer frühestens ab dem 7. Monat nach Leistungsfall, wenn innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen die Rente oder eine umzudeutende Reha beantragt wurde, ansonsten ab Antragsdatum. Nur unter besonderen Umständen (die im Einzelfall mit der zuständigen DRV zu klären sind) kann dieser Rentenbeginn vorverschoben werden. Insofern wäre es ja nicht unbedingt von Nachteil, wenn der Rentenbeginn rückwirkend liegt, insbesondere wenn man sich in dieser Zeit selbst über Wasser gehalten hat. Denn Einkünfte nach Leistungsfall wirken sich nur auf eine spätere Altersrente dann noch evtl. aus, nicht aber für die EM-Rente.
Sonntagam 25.08.2022 | 22:28
Guten Abend Wenn Sie seit 2018 nicht mehr berufstätig waren und von ihren Ersparnissen lebten, sowie nur zeitweise einen Minijob ausübten, liegen bei Ihnen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3/5 Regelung) zur Anerkennung einer EM überhaupt noch vor?
Dirkam 26.08.2022 | 12:49
Ja, da ich in den 5 Jahren davor 3,5 Beitragsjahre habe. Mit dem Leistungsfall ab 2018 somit die Voraussetzungen für eine EM Rente erfüllt. Lediglich die Antragstellung erfolgt erst 2022, da ich bis vor kurzem gedacht habe, mein gesundheitlicher Zustand würde sich nochmal bessern, was leider nicht der Fall ist.
KSCam 26.08.2022 | 14:51
Werter @Dirk, dann hoffen wir alle für Sie dass die DRV Entscheidung genau so ausfällt wie Sie es erwarten. In einigen Wochen halten Sie den Bescheid in Händen und können alles nachlesen, oder sich in der nächsten Beratungsstelle vorlesen und erklären lassen. Schönes WE
Sonntagam 26.08.2022 | 15:00
Zitat von Dirk anzeigenausblenden
Hmmmm, und wenn der Leistungsfall nicht ab 2018 rückdatiert würde, sondern erst mit Rentenantragstellung Berücksichtigung fänd ...? Meine medizinischen Unzulänglichkeiten, die den "Leistungsfall" in 2/2006 nach gestelltem Rentenantrag letztendlich dann auch auslösten, lagen 1985 und 1999. Soweit zurückliegend hatte ich lückenlose Dokumentationen über das Fortschreiten der Leistungsminderungen eingereicht. 1/2005 musste ich mich aufgrund dessen erneut mehrfachen OPs, Rehas und AHBs unterziehen, ich war seitdem ununterbrochen AU, der Leistungsfall zur EM wurde erst mit Datum 2/2006 Rentenantragstellung anerkannt!
S.Raineram 26.08.2022 | 15:10
Wenn die med. Voraussetzungen schon 2018 vorlagen und die Rentenversicherung tatsächlich den Leistungsfall so weit zurück festlegt, haben Sie recht. Zudem würden Sie eine satte Nachzahlung bekommen. Den Leistungsfall 2018 zu beweisen, wird aber schwierig werden. D.h die DRV kann den Leistungsfall auch ab Antragsstellung festlegen. Hat für die Versicherung den Vorteil sie muss nichts bezahlen, da sie 2022 die 3/5 Regelung nicht erfüllen. Rein persönlich: Mich würde es sehr wundern, wenn es mit der Rente klappt. Ich hoffe Sie haben sich mit dem späten Antrag nicht selbst ins Knie geschossen. Ja, da ich in den 5 Jahren davor 3,5 Beitragsjahre habe. Mit dem Leistungsfall ab 2018 somit die Voraussetzungen für eine EM Rente erfüllt. Lediglich die Antragstellung erfolgt erst 2022, da ich bis vor kurzem gedacht habe, mein gesundheitlicher Zustand würde sich nochmal bessern, was leider
KSCam 26.08.2022 | 15:27
Auf die "satte Nachzahlung" würde ich mich lieber mal nicht einstellen. Denn selbst wenn der Leistungsfall schon im Jahr 2018 liegt, beginnt die Rente frühestens im Monat der Antragsstellung, also irgendwann 2022. Wird der Antrag noch im August gestellt, wohl im besten Fall am 01.08.2022.
Janaam 26.08.2022 | 22:20
Diagnose war bei mir 2001. Freiwillige Stundenreduzierung wegen Erkrankung 2004. Antrag EMR 2018. Rückwirkende Genehmigung für 2017. Diagnosestellung heißt in dem seltensten Fällen, dass man direkt erwerbsgemindert ist.
Abschlägeam 27.08.2022 | 11:24
Zitat von Dirk anzeigenausblenden
Hallo Dirk, richtig ist, dass Sie die Entscheidung über Ihren Antrag abwarten müssen. Da Sie aber bisher von einer Reha noch gar nichts erwähnt hatten, bleibt Ihnen der miniklitzekleine Hoffnungsschimmer, dass dieser noch rückwirkend umgedeutet wird in Rentenantrag. Warten Sie also nun erst einmal den Bescheid ab und je nach Ergebnis haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen, was Sie dann aber mit Unterstützung tun sollten (z.B. durch einen Sozialverband wie VdK oder SozVD), damit Sie die Sache dann nicht weite unwissend alleine zu wuppen versuchen. Viel Erfolg und alles Gute!
Dirkam 27.08.2022 | 10:22
Vielen Dank für die umfangreiche Rückmeldung. Mein Fazit: Der Ausgang meines diesen Monat gestellten Antrags ist völlig offen. Selbst mit Klinikdiagnose aus 2018, Reha und dem 2019 gescheiterten Versuch eines Minijobs mit 3x 2,5 Stunden die Woche und aktueller ärztlichen Stellungnahme bekomme ich langsam Angst und werde möglicherweise für den langjährigen Versuch wieder fit zu werden und dass ich meinem Leben in den letzten Jahren aus Ersparnissen finanziert habe nun bestraft...
Zoraam 27.08.2022 | 12:22
Zitat von Dirk anzeigenausblenden
Die entscheidende Frage ist halt nicht nur ob Sie erwerbsgemindert sind, sondern ob die Versicherungszeiten zum Zeitpunkt des Eintritts erfüllt waren. Ist dieses nicht der Fall, wird die Rentenversicherung ziemlich schnell antworten, weil sie das ganze dann erst gar nicht weiter bearbeitet. Was allerdings möglich ist, die Rentenversicherung kann im Auftrag einer anderen Behörde (AfA, Jobcenter) dennoch die Erwerbsminderung prüfen, da geht es dann um künftige Leistungen (Alg 2 oder GruSi). Aber das ist eher Zukunftsmusik, bitte erst einmal abwarten, was die Rentenversicherung zu Ihrem Rentenantrag spricht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026