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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente -> Schwerbehindert -> Altersrente

von Sweetdeal24.06.2017 | 19:05
659 Ansichten
6 Antworten

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Grüße euch, meine Mama ist 59 und hat Erwerbsminderungsrente (voll) beantragt. Diese wird ja mit 10,8 % Abzüge gerechnet. Die Schwerbehinderten Rente ebenfalls, was passiert wenn meine Mutter aber 64 wird? Bekommt Sie dann rente "normal" oder weiterhin mit Abzüge? Die Idee war: Ewerbs -> Schwerbehindert -> Rente Alternativ wäre es Erwerbs -> Arbeitslos -> Rente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sweetdeal,

der Abschlag bleibt erhalten und könnte nur dadurch umgangen werden, indem keine Erwerbsminderungsrente beantragt wird und erst die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch genommen wird.

Bitte suchen Sie diesbezüglich eine Auskunft und Beratungsstelle auf.

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5 Antworten

W*lfgangam 24.06.2017 | 19:29
Hallo Sweetdeal, jede Rente, auch eine EM-Rente, ist eine normale Rente. Natürlich hätte die EM-Rente bei Bewilligung in diesem Alter einen Abschlag. Dafür hat sie aber auch einen 'Zuschlag' bis 62, den Sie nicht mehr verliert - auch nicht, wenn Sie dann in die Altersrente für Schwerbehinderte kommt (Zurechnungszeit – einfach mal den kompletten Bescheid lesen :-)) Individuell hinterfragt Ihre Mutter vielleicht besser, was nach einer EM-Rente in Richtung Altersrente noch/nicht geht, in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Sweetdealam 24.06.2017 | 19:34
Bescheid haben wir noch nicht ist alles im Antrag. Mir geht es quasi nur darum ob Sie die 10,8% Abschlag auch auf die Rente bekommt wenn sie 64 wird. (Das echte Rentenalter) und Sie von der Schwerbehinderten in die "normale" Altersrente wechselt.
Herz1952am 24.06.2017 | 19:40
Hallo Sweetdeal, Ja, der Abschlag bleibt (auch bei mir). Mit Arbeit wird Sie ihn wohl nicht aufstocken können. Aber es könnte Möglichkeiten geben den Verlust mit einer Einmalzahlung auszugleichen. Deshalb bitte den Rat von W*lfgang befolgen.
Fortitude oneam 24.06.2017 | 20:51
Hallo, alle Erwerbsminderungsrentner haben 10,8% Abschläge. Das ist Gesetz. Das müssen wir akzeptieren. Sollte Ihre Mutter aber ganz normal in die Regelaltersrente kommen, dann hat Sie keine Abschläge. Deshalb bitte den Rat von W*lfgang befolgen. Mfg
W*lfgangam 26.06.2017 | 20:46
Ergänzend: nicht so ganz richtig. Wenn die EMRT bereits nach dem 'maßgebenden' Rentenbeginndatum für den höchstmöglichen Abschlag beginnt, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns, fällt der auch kleiner in Richtung Null aus. Beispielsweise liegt der höchste Abschlag in 2017 bei Alter 60+11 oder früher, bei bereits Alter 63+11 gibt es keinen Abschlag. Info in diesem Merkblatt, Seite 16/17: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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