Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo niki22,
bei einer Rente wg. Erwerbsminderung sind selbstverständlich die im Rentenbescheid genannten Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Dabei ist es aber grds. unerheblich, ob dieser Hinzuverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit stammt. Unterschiede ergeben sich bei Selbständigen lediglich beim zweimaligen doppelten Hinzuverdienst, je nachdem, ob eine genaue oder durchschnittliche monatliche Berechnung des Hinzuverdienstes gewählt wurde. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Je nach Umfang Ihrer Tätigkeit kann dann auch eine Überprüfung Ihrer Erwerbsminderung erfolgen. Eine persönliche Beratung vor Aufnahme einer Beschäftigung/selbst. Tätigkeit wäre ratsam.
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