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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / Selbstständigkeit / Hinzuverdienst

von Mona Teuschel07.09.2017 | 17:24
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, darf jemand, der eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht und nebenbei auf geringfügiger Basis selbstständig arbeitet (Gewerbe), auch zweimal die Hinzuverdienstgrenze überschreiten? Wie wird der Hinzuverdienst nachgewiesen? Anhand des Steuerbescheides, lt. dem dann nicht mehr als max. 6300,00 Euro hinzuverdient wurde? Das Problem ist, dass man als Selbstständiger ja nicht wirklich Einfluss auf die Zahlungsmoral der Kunden hat. Dann werden in einem Monat keine Rechnungen bezahlt und im nächsten drei. Ich wäre Ihnen dankbar für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße Mona Teuschel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mona Teuschel,

Fastrentner, KSC und Fortitude one haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet

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4 Antworten

Fastrentneram 07.09.2017 | 18:18
Ihr Einkommen weisen Sie durch den Gewinn, der in Ihrer Steuerbescheinigung erscheint nach. Beachten Sie aber, dass Sie nur bis zu 3 Stunden täglich Ihrer selbständigen Tätigkeit nachkommen dürfen, sonst riskieren Sie den Entzug Ihrer vollen EM-Rente.
KSCam 07.09.2017 | 18:49
Auch das 2 malige überschreiten der Grenzen ist seit 01.07.2017 Geschichte, also alter Wissensstand (und hat für Selbständige auch früher schon "eigentlich nicht gegolten"). Heute gelten als Grenze für die volle Rente 6300 €, bei einem Selbständigen reden wir da vom Gewinn, den Sie notfalls mit dem Steuerbescheid nachweisen.
Fortitude oneam 07.09.2017 | 19:02
Hallo Mona Teuschel, wer ist jemand? Und was hat die Zahlungsmoral Ihrer Kunden mit der Hinzuverdienstgrenze zu tun? Nach dem Neuen Flexirentengesetz liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro. Und vergessen Sie nicht wahrheitsgemäß der DRV alles mitzuteilen. Auch eine befristete/unbefristete teil/volle Erwerbsminderungsrente kann jederzeit überprüft werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Mona Teuschelam 07.09.2017 | 19:21
Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Mir ging es nur darum zu wissen, ob auch Selbstständige zweimal im Jahr die Grenze überschreiten dürfen, weil dazu unterschiedliche Informationen kursieren. Gut, dann gebe ich das so weiter mit dem Steuerbescheid. @Fortitude one Es geht nicht um mich, sondern um einen Freund, die Wünsche zur Gesundheit gebe ich gerne weiter. Zu der Frage mit der Zahlungsmoral: Ein Selbstständiger schreibt Rechnungen, über die getane Arbeit, es gibt aber die ein oder anderen Hansel, die erst nach der 2. oder 3. Mahnung zahlen. Dann kann es passieren, dass der Hinzuverdienst, der eigentlich für einen anderen Monat "verplant" war, plötzlich in einen anderen fällt. Alles klar?
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