Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente statt Altersrente für bes. langj. Versicherte?

von Blümchen23.01.2019 | 11:44
123 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Durch die Zurechnungszeiten ab 1.1.2019 kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung höher als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausfallen. Wie geht man damit beim Antrag um? Beispielsfall: Ende ALG (nach Aussteuerung aus KG-Bezug) in 4/2020, gewünschter Rentenbeginn 1.5.2020 (Altersrente für bes. langjährig Versicherte). Wenn nun alternativ vielleicht der Anspruch auf volle EM-Rente bestünde, sollte diese dann vorsorglich schon im August 2019 beantragt werden, weil sie - wenn sie nur auf Zeit gewährt wird - frühestens ab dem 7. Kalendermonat gezahlt wird und vorher nicht klar ist, wann die Ärzte der DRV den Eintritt der vollen Erwerbsminderung annehmen (im Zweifel Antragsdatum)? Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Blümchen,

die bereits vorliegenden Beiträge wollen wir insoweit ergänzen, dass Sie natürlich Ihre eigen Situation bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe in einem Beratungsgespräch erörtern können. Vereinbaren Sie dazu bitte einfach einen Termin. Danach können Sie dann die für Sie richtige Entscheidung treffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mauerblümchenam 23.01.2019 | 11:53
Hallo Blümchen, Dein Beitrag gleich zweimal. Gib dem Server der Vorsorge etwas Zeit. Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen? *** Warum nicht. Damit stündest du finanziell besser da.
Blümchenam 23.01.2019 | 15:51
Teilen die Experten diese Einschätzung?
KSCam 23.01.2019 | 16:37
Die Experten werden Ihnen sagen dass es ab 2019 tausendfach vorkommen wird dass eine EM Rente höher sein wird als die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren. Einfach deshalb weil es bei der EM Rente das Geschenk der Zurechnungszeit bis 65 + 8 gibt. Wenn dem so ist können Sie doch jederzeit die EM Rente beantragen, besondere "Kopfstände" zum Beginn brauchen Sie im Antrag gar nicht machen. Wenn die EM Rente höher ist als Altersrente und ALG gehen Sie doch gar kein Risiko ein. Wird die Rente bewilligt ist alles gut gelaufen dann haben Sie Ihr Ziel erreicht, wird sie abgelehnt, weil Sie nicht em sind, beziehen Sie weiter das ALG bis Sie in Altersrente gehen. Wo ist das Problem? Was anderes wird auch der diensthabende Experte nicht sagen.
Modi1969am 23.01.2019 | 17:01
Ergänzung zum Beitrag von KSC: um sicher auch EM-Rente nach neuem Recht zu bekommen (sofern Leistungsfall EM vorliegt), sollten Sie vor April 2019 keinen Antrag stellen. Rentenantrag z.B. im Januar 2019 kann -wenn's dumm läuft - Rentenbeginn 2018 bewirken mit der Folge, dass die schöne 2019er Zurechnungszeit futsch ist. Diese Problematik wurde hier schon oft besprochen...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026