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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente unbefristet bei Befreiung vom Lohnsteuerjahresausgleich aufgrund Schwerbehinderung

von Jeannie22.11.2022 | 13:38
154 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 70 % schwerbehindert und aufgrund eines Freibetrages vom Lohnsteuerjahresausgleich befreit. Ich bin teilberufstätig aufgrund einer chronischen, nichtheilbaren Erkrankung mit unter 6 Stunden am Tag. Seit einigen Monaten beziehe ich Teilerwerbsminderungsrente. Muss ich diese versteuern bzw. Über das Finanzamt klären, ob nun doch wieder ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden muss? Ich freue mich über Ihre Antwort. Viele Grüsse

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.11.2022 | 14:11

Hallo Jeannie,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das Finanzamt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 22.11.2022 | 13:46
Das erfragen Sie bitte beim Finanzamt und nicht bei der DRV.
Steuerrechtam 22.11.2022 | 14:08
Hallo Jeannie, als Rentenbezieher (auch eine Teilrente) sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ob Sie dann tatsächlich Steuern bezahlen müssen oder (wieder) eine 'Nichtveranlagungsbescheinigung' erhalten können, erfahren Sie dann vom Finanzamt.
Deutsche Rentenversicherung
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