Zunächst bleibt festzustellen, dass es Ihre Verpflichtung als EM Rentner ist jede Beschäftigung anzuzeigen. Das ist nachzuholen.
Andererseits wird jeder Minijob vom Arbeitgeber gemeldet und daher ist davon auszugehen dass die DRV Ihre Beschäftigung kennt.
Mein DRV Träger geht im Grundsatz davon aus, dass ein EM Rentner mit Minijob die Verdienstgrenze (450 €) und die Zeitgrenze (unter 3 Std. täglich) einhält.
Daher ist davon auszugehen dass Ihnen wohl nichts passiert.....
Und ich bitte die üblichen Verdächtigen, jetzt kein Fass aufzumachen weil in der Frage von genau 3 Stunden und nicht von unter 3 Stunden die Rede war und dass sonstwas passieren könnte......