Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und 450 Euro Job

von F.Clausen30.05.2019 | 10:24
228 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit 10 Jahren erhalte ich eine unbefristete volle EM-Rente. Seit 3 Jahren arbeite ich als Küchenhilfe 3 Stunden täglich von Mo-Fr - also 15 Stunden wöchentlich auf 450 Euro Basis. Einkünfte sind ca. 5.000 Euro jährlich. Ich habe den Job jedoch nie bei der DRV Bund angemeldet. Bei mir hat sich auch niemand gemeldet. Ist das problematisch? Kann ich den Job jetzt noch anmelden? Muss ich Konsequenzen fürchten? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst bleibt festzustellen, dass es Ihre Verpflichtung als EM Rentner ist jede Beschäftigung anzuzeigen. Das ist nachzuholen.

Andererseits wird jeder Minijob vom Arbeitgeber gemeldet und daher ist davon auszugehen dass die DRV Ihre Beschäftigung kennt.

Mein DRV Träger geht im Grundsatz davon aus, dass ein EM Rentner mit Minijob die Verdienstgrenze (450 €) und die Zeitgrenze (unter 3 Std. täglich) einhält.

Daher ist davon auszugehen dass Ihnen wohl nichts passiert.....

Und ich bitte die üblichen Verdächtigen, jetzt kein Fass aufzumachen weil in der Frage von genau 3 Stunden und nicht von unter 3 Stunden die Rede war und dass sonstwas passieren könnte......

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Auch Minijobs sind meldepflichtig.

Und ja, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Danke an alle die so engagiert mitdiskutieren.

Es sei daran erinnert dass es grundsätzlich möglich ist jede EM Rente zu überprüfen, unabhängig davon ob daneben -Minijob oder mehr - gearbeitet wird.

So gesehen ist auch im vorliegenden Fall eine Überprüfung möglich.

Über Wahrscheinlichkeiten möglicher Überprüfungen zu diskutieren ist müsig; ebenso darüber ob einige RV Träger eher dazu neigen als andere.

Angstmacherei nützt aber auch keinem Fragesteller.

Und nicht vergessen: rechtsverbindlich sind Aussagen in diesem Forum auch nicht.

Schönen Abend allerseits

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Cosimaam 30.05.2019 | 11:23
In Ihrem Rentenbescheid steht geschrieben, was Sie der RV so alles zu melden haben. Eine Arbeitsaufnahme gehört dazu. Auch wenn Sie Stundenzahl und Verdienst einhalten, könnte die RV auf Grund der Tätigkeitsbeschreibung feststellen, dass diese konträr zu Ihrem Rentenbezug steht. Muss nicht, aber sollte es so sein, dann wird es problematisch, wenn Ihnen nach Prüfung nur noch eine Teilweise EMR oder gar keine mehr gewährt wird. Andererseits fällt Ihre Erwerbsminderung nicht durch bloße Aufnahme einer Arbeit gleich weg. Bitte melden Sie die Tätigkeit umgehend Ihrer RV!
F.Clausenam 30.05.2019 | 13:09
Vielen Dank für die Antworten, insbesondere an den Experten. Ich bin jetzt etwas erleichtert. Nichts ist schlimmer als meine Panik die Rente zu verlieren. In der Tat ist die Arbeitszeit mit max. 3 Stunden täglich und 15 Stunden pro Woche in der Arbeitsplatzbeschreibung angegeben. Ich arbeite täglich ca. 2,5 Stunden im Schnitt. Wenn ich hier jetzt schreibe, dass ich auch schon mal 3 Stunden und 10 Minuten gearbeitet habe dann flippen hier wahrscheinlich alle gleich komplett aus. Deshalb habe ich auch so ein schlechtes Gefühl der DRV Bund jetzt noch eine Meldung zu machen..
§§§§am 30.05.2019 | 12:04
Zitat von Cosima anzeigenausblenden
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html Zitat: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." 3 Stunden täglich könnten bei strenger Auslegung des Gesetzestextes bereits zu viel sein. Zumal auch die Frage im Raum steht, ob jemand, der seit 3 Jahren regelmäßig 3 Stunden täglich arbeiten kann, nicht auch 3,5 Stunden oder sogar noch länger arbeiten könnte.
Gaulam 30.05.2019 | 13:16
Zahlt der Arbeitgeber für den Minijobber Rentenbeiträge? Oder wie kommt die Meldung bei der Rentenkasse an?
BVBam 30.05.2019 | 18:21
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Er hat auch "gesagt": Diese Aussage ist ziemlich gewagt, weil trotzdem individuelle Einzelfallprüfungen möglich sind. Und die Tatsache, dass im vorliegenden Fall die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit jahrelang verschwiegen wurde, macht so eine individuelle Einzelfallprüfung nicht gerade unwahrscheinlicher.
KSCam 30.05.2019 | 17:22
Dass der Job zu melden ist hat der Experte doch gesagt. Warum Sie die fehlende Verbindlichkeit kritisieren erschließt sich nicht. Keine Aussage hier im Forum ist verbindlich- so gesehen könnte man dann das Forum auch ganz platt machen. Menschen die dieses Forum längere Zeit verfolgen wissen dass es beim fraglichen Thema nicht nur schwarz oder weis gibt.....
achjaam 30.05.2019 | 16:18
Diese Aussage ist wegen fehlender Verbindlichkeit und fehlender Rechtssicherheit hier im Forum genauso viel Wert, wie eine Aussage das die Rente jetzt entzogen wird. Bleibt also nichts anderes übrig wie das zu melden und zu hoffen das der Träger eine vergleichbare Denkweise besitzt.
Kaiseram 31.05.2019 | 08:08
Nein Angstmacherei nutzt genau so wenig wie Schönfärberei. Melde Deine Beschäftigung Deinem Rententräger, dazu bist Du verpflichtet, und warte die Entscheidung ab. Alles andere ist reine Spekulation.
W°lfgangam 31.05.2019 | 20:24
...wenn's schon 10 Jahre lang läuft und die Beschäftigung/das Minijobeinkommen sowieso via KBS ins Rentenkonto 'gepostet' wird, weiß doch die zuständige DRV, dass eine Beschäftigung läuft, warum dann noch 'ein Fass aufmachen'? Daher pragmatisch: einfach so weiterlaufen lassen. Die DRV hat genug damit zu tun, 'Kaiser' zu beobachten ;-) Gruß w.
k-o-ram 01.06.2019 | 07:16
Zitat von Petersen anzeigenausblenden
Unterm Strich ist doch jeder selbst verantwortlich für das was er macht. Und wenn es hinterher das böse Erwachen gibt, dann eben Pech gehabt. Es gibt erstmal 2 wichtige Faktoren, welche eine Rolle spielen. Zum einen ist das der Rentenbescheid und da steht drin, was man der RV zu melden hat. Unabhängig von Stundenzahl und Verdienst. Und zum anderen gibt es das sozialmedizinische Gutachten, dass Aufschluss darüber gibt welche Tätigkeiten/Tätigkeitsumfang schädlich für die EM-Rente wäre. Wer das ignoriert, macht es bewusst und weiss es ja dann auch. H.
Petersenam 01.06.2019 | 06:36
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
(...)Nein Angstmacherei nutzt genau so wenig wie Schönfärberei. Melde Deine Beschäftigung Deinem Rententräger, dazu bist Du verpflichtet, und warte die Entscheidung ab. Alles andere ist reine Spekulation.
...wenn's schon 10 Jahre lang läuft und die Beschäftigung/das Minijobeinkommen sowieso via KBS ins Rentenkonto 'gepostet' wird, weiß doch die zuständige DRV, dass eine Beschäftigung läuft, warum dann noch 'ein Fass aufmachen'? Daher pragmatisch: einfach so weiterlaufen lassen. Die DRV hat genug damit zu tun, 'Kaiser' zu beobachten ;-) Gruß w.
Ich habe das Thema hier still verfolgt und stimme W*lfgang zu. Jeder der neben der Erwerbsminderungsrente einen 450 Euro Job beginnt meldet dies ohnehin indirekt beim Rententräger durch die Meldung des Arbeitgebers. Außerdem glaubt doch wohl niemand, dass bei einer solchen 450 Euro-Job-Meldung durch den AG bei der DRV auf jeder Etage die roten Alarmleuchten angehen. Nach Jahren der Beschäftigung ohne Auffälligkeit und Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Stundenzahl und Einkommen jetzt noch die große Meldung machen. Aus meiner Sicht Quatsch. Aber diese Angstmacherei hier absolut typisch.
§§-Reiteram 01.06.2019 | 11:32
Zitat von Petersen anzeigenausblenden
Und wozu gibt es dann die Meldepflicht? Wer weiß, vielleicht ist der/die Fragesteller/in ja gar nicht so erwerbsgemindert wie zunächst angenommen wurde. Das können weder Sie noch ich beurteilen. Aber davon abzuraten, vorgeschriebene Meldepflichten zu erfüllen, ist schn ziemlich grenzwertig. Nur mal angenommen, dass der bisherige Nebenjob tatsächlich nicht mit den im Rentenverfahren dokumentierten Feststellungen harmonieren sollte, dann wäre eine unverzügliche Nachmeldung im eigenen Interesse, damit der Schaden(ersatz) nicht noch größer wird. Wenn doch alles so glasklar ist, wie Sie und @W*lfgang hier behaupten, dann spricht doch auch gar nichts dagegen, wenn die Nebentätigkeit nachträglich angezeigt wird. Dann bekäme der/die Fragesteller/in schwarz auf weiß rechtswirksam mitgeteilt, dass er/sie sich ganz gelassen zurücklehnen kann und die zulässigen Arbeitszeiten weiterhin bis an die Schmerzgrenzen ausreizen kann. Oder ist die Sachlage etwa doch nicht so eindeutig? Das muss Sie als Außenstehenden ja nicht interessieren, denn die Schwierigkeiten bekäme ja dann der/die Fragesteller/in, nicht wahr?
J.F.K.am 01.06.2019 | 11:58
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Erstens "läuft" die Beschäftigung "erst" 3 Jahre und zweitens muss die DRV noch lange nicht vermuten, dass ein via KBS gemeldeter "Mini-Jobber" eine EM-Rente bezieht! Wäre diese Beschäftigung pflichtgemäß VOR Arbeitsaufnahme gemeldet worden, bräuchte man jetzt auch nicht dieses "Fass aufzumachen". Erstaunlich, dass ein Staatsdiener wie Sie nicht weiß was MitwirkungsPFLICHTEN sind....
F.Clausenam 01.06.2019 | 13:26
Ich möchte mich bei jedem einzelnen herzlich bedanken für die konstruktiven Beiträge. Nur kurz noch als Abschluss: Ich werde nächsten Monat 59 Jahre alt und habe damals nach mehreren Herz-OPs die dauerhafte Verrentung erhalten. Der Minijob ist bei einem großen Autohaus mit ca. 130 Mitarbeitern. Dort reinige ich an fünf Tagen in der Woche Küche/Kantine/Besprechungsraum von 13:00-16:00 Uhr. Ich habe die Meldung an den Rententräger von Monat zu Monat immer wieder aufgeschoben. MfG
Schorscham 01.06.2019 | 14:43
Zitat von F.Clausen anzeigenausblenden
Damit Sie wieder zur Ruhe kommen sollten Sie die Meldung baldmöglichst nachholen. Sonst macht Sie die Grübelei auch noch psychisch krank. Das Schlimmste, was meiner Meinung nach passieren könnte, wäre eine erneute Bewertung Ihrer Leistungsfähigkeit durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV. Dass man Ihre EM-Rente aber rückwirkend kürzen würde, kann ich mir nicht vorstellen, da jeder EM-Rentner das Recht hat, auf Kosten seiner Restgesundheit zu arbeiten. Und Ihre Herzerkrankung wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. MfG
Davinam 01.06.2019 | 20:33
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
...und habe damals nach mehreren Herz-OPs die dauerhafte Verrentung erhalten. ......... Dort reinige ich an fünf Tagen in der Woche Küche/Kantine/Besprechungsraum von 13:00-16:00 Uhr. Ich habe die Meldung an den Rententräger von Monat zu Monat immer wieder aufgeschoben.
Damit Sie wieder zur Ruhe kommen sollten Sie die Meldung baldmöglichst nachholen. Sonst macht Sie die Grübelei auch noch psychisch krank. Das Schlimmste, was meiner Meinung nach passieren könnte, wäre eine erneute Bewertung Ihrer Leistungsfähigkeit durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV. Dass man Ihre EM-Rente aber rückwirkend kürzen würde, kann ich mir nicht vorstellen, da jeder EM-Rentner das Recht hat, auf Kosten seiner Restgesundheit zu arbeiten. Und Ihre Herzerkrankung wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. MfG
Erkrankungen werden nie in Frage gestellt, sondern IMMER anerkannt. Sie führen bloß nicht immer zu der Einschätzung "erwerbsgemindert",es heißt dann folgende Krankheiten und Behinderungen.... Da Sie nicht erwerbsgemindert sind... Wenn man zeigt, dass man trotz Erkrankung etwas leisten kann und putzen als niederste Niedertätigkeit(könnte auch ein dressierter Schimpanse machen) auf Kosten der Restgesundheit? Na, ich weiß ja nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026