Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAuch Minijobs sind meldepflichtig.
Und ja, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge.
Zunächst bleibt festzustellen, dass es Ihre Verpflichtung als EM Rentner ist jede Beschäftigung anzuzeigen. Das ist nachzuholen.
Andererseits wird jeder Minijob vom Arbeitgeber gemeldet und daher ist davon auszugehen dass die DRV Ihre Beschäftigung kennt.
Mein DRV Träger geht im Grundsatz davon aus, dass ein EM Rentner mit Minijob die Verdienstgrenze (450 €) und die Zeitgrenze (unter 3 Std. täglich) einhält.
Daher ist davon auszugehen dass Ihnen wohl nichts passiert.....
Und ich bitte die üblichen Verdächtigen, jetzt kein Fass aufzumachen weil in der Frage von genau 3 Stunden und nicht von unter 3 Stunden die Rede war und dass sonstwas passieren könnte......
Danke an alle die so engagiert mitdiskutieren.
Es sei daran erinnert dass es grundsätzlich möglich ist jede EM Rente zu überprüfen, unabhängig davon ob daneben -Minijob oder mehr - gearbeitet wird.
So gesehen ist auch im vorliegenden Fall eine Überprüfung möglich.
Über Wahrscheinlichkeiten möglicher Überprüfungen zu diskutieren ist müsig; ebenso darüber ob einige RV Träger eher dazu neigen als andere.
Angstmacherei nützt aber auch keinem Fragesteller.
Und nicht vergessen: rechtsverbindlich sind Aussagen in diesem Forum auch nicht.
Schönen Abend allerseits
Ich habe das Thema hier still verfolgt und stimme W*lfgang zu. Jeder der neben der Erwerbsminderungsrente einen 450 Euro Job beginnt meldet dies ohnehin indirekt beim Rententräger durch die Meldung des Arbeitgebers. Außerdem glaubt doch wohl niemand, dass bei einer solchen 450 Euro-Job-Meldung durch den AG bei der DRV auf jeder Etage die roten Alarmleuchten angehen. Nach Jahren der Beschäftigung ohne Auffälligkeit und Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich Stundenzahl und Einkommen jetzt noch die große Meldung machen. Aus meiner Sicht Quatsch. Aber diese Angstmacherei hier absolut typisch.(...)Nein Angstmacherei nutzt genau so wenig wie Schönfärberei. Melde Deine Beschäftigung Deinem Rententräger, dazu bist Du verpflichtet, und warte die Entscheidung ab. Alles andere ist reine Spekulation....wenn's schon 10 Jahre lang läuft und die Beschäftigung/das Minijobeinkommen sowieso via KBS ins Rentenkonto 'gepostet' wird, weiß doch die zuständige DRV, dass eine Beschäftigung läuft, warum dann noch 'ein Fass aufmachen'? Daher pragmatisch: einfach so weiterlaufen lassen. Die DRV hat genug damit zu tun, 'Kaiser' zu beobachten ;-) Gruß w.
Erkrankungen werden nie in Frage gestellt, sondern IMMER anerkannt. Sie führen bloß nicht immer zu der Einschätzung "erwerbsgemindert",es heißt dann folgende Krankheiten und Behinderungen.... Da Sie nicht erwerbsgemindert sind... Wenn man zeigt, dass man trotz Erkrankung etwas leisten kann und putzen als niederste Niedertätigkeit(könnte auch ein dressierter Schimpanse machen) auf Kosten der Restgesundheit? Na, ich weiß ja nicht....und habe damals nach mehreren Herz-OPs die dauerhafte Verrentung erhalten. ......... Dort reinige ich an fünf Tagen in der Woche Küche/Kantine/Besprechungsraum von 13:00-16:00 Uhr. Ich habe die Meldung an den Rententräger von Monat zu Monat immer wieder aufgeschoben.Damit Sie wieder zur Ruhe kommen sollten Sie die Meldung baldmöglichst nachholen. Sonst macht Sie die Grübelei auch noch psychisch krank. Das Schlimmste, was meiner Meinung nach passieren könnte, wäre eine erneute Bewertung Ihrer Leistungsfähigkeit durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV. Dass man Ihre EM-Rente aber rückwirkend kürzen würde, kann ich mir nicht vorstellen, da jeder EM-Rentner das Recht hat, auf Kosten seiner Restgesundheit zu arbeiten. Und Ihre Herzerkrankung wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. MfG
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