Ganz einfach die Antwort: Es ist wie beim Autofahren. Wenn Sie zu schnell fahren, heißt nicht, dass jeder gleich geblitzt wird. Aber wenn er geblitzt wird, können sie sich nicht rausreden.
Und hier es ist genauso. Bis 450 Euro unterstellt man, dass sie die Stundenzahl einhalten. Das heißt aber nicht, dass die Rentenversicherung auch nicht mal blitzt.
Auch wenn ich Sie verstehe, dass sie für sich eine Lösung finden wollen, die Lösung steht schon in ihrem Rentenbescheid. Da steht klipp und klar, dass sie unter drei Stunden täglich einsetzbar sind. Steht da irgendwo etwas von durchschnittlich? Nein. Das hat auch seinen Grund. Denn ihr Körper ist kein Mathematiker, der sagt, ich verteile die Schmerzen durchschnittlich.
Deshalb unter drei Stunden bleiben und fertig. Nicht exprementieren.
Und den Tipp, mal den Rentenversicherung schriftlich zu fragen, unterlassen sie bitte. Das ist Blödsinn. Ein Sachbearbeiter ist kein Medizinier. Wenn er es sehr genau nimmt, fragt er den medizinischen Dienst. Den wiederum zwingen Sie damit erneut zu prüfen. Und schon kann der Schuss nach hinten gehen. Dann mit der Anfrage geben sie schon selber zu, dass sie sich zutrauen, mehr als drei Stunden an manchen Tagen arbeiten zu können. Das heißt, Sie widersprechen der Progrnose des Arztes. Das dann ein Eigentor rauskommt ist sehr groß. Was wollen Sie dann in den Widerspruch reinschreiben? Ich hatte nur so angefragt, obwohl ich gewusst habe, dass ich es nicht packe?
Klar verstehen wir, dass die Rente knapp zum Leben ist und man versucht sich ein Zubrot zu gönnen. Aber ihren Körper interessiert es nicht, dass sie sich ein Zubrot dazuverdienen wollen.
Und falls ihnen irgendwelche Kollegen in der Rentenversicherung etwas von "Ja, aber auf ihre eigene Gesundheit" verzählen, dann sollten sie jetzt schon wissen, dass sie eine Kollegen erreicht haben, der sich fachlich nicht weiterentwickelt hat.