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Erwerbsminderungsrente und Abschläge

von Joter26.03.2009 | 17:48
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12 Antworten

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Ich bin über 60 Jahre alt und erfülle die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.10.2012 (Vollendung des 63.Lj (= 09.09) o h n e Abschläge. Habe ich für den Fall einer vollen Erwerbsminderung v o r dem 01.10.2012 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) ohne Abschlag oder muss ich mit einem Rentenabschlag rechnen. Sofern EMR nur mit Abschlag gezahlt werden kann: Fällt dieser Rentenabschlag bei Zubilligung der Altersrente wegen Schwerbehinderung ab 01.10.2012 oder nach Vollendung des 65. Lj wieder weg oder muss ich ihn bis zum Lebensende hinnehmen? Danke für eine baldige Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Joter,

sofern eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, hat sie einen prozentualen Abschlag zur Folge, maximal 10,8 %. Diese Abschläge sind auch für weitere Nachfolgerenten inkl. eventuelle Hinterbliebenenrenten zu berücksichtigen.

Nur wenn Sie am Stichtag (16.11.2000) bereits 50 % schwerbehindert waren, ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen schon mit 60 Jahren abschlagsfrei zu leisten.

11 Antworten

KSCam 26.03.2009 | 18:06
1) nein, auch die EM Rente ist erst bei Beginn ab 63 abschlagsfrei. 2) auch nein: der Abschlag bleibt dann lebenslänglich. Das wäre nur anders, wenn Sie bereis am 16.11.2000 schwerbehindert gewesen wären - aber dann wäre ja auch die Altersrente für Schwerbehinderte schon mit 60 und nicht erst mit 63 abschlagsfrei (und Ihre Frage somit gegenstandslos)
Tschackaam 26.03.2009 | 18:06
Hallo Joter, nein, EM-rente nicht abschlagfrei und wenn eine Rente einmal mit Abschlag bezogen, dann bleibt dieser auch für immer. (Ausnahmen sind nur Teilrenten) Haben Sie mind. 50 % Schwerbehinderung und wenn ja seit wann? das könnte doch entscheidend sein, da Sie wohl 1949 geboren wurden oder??? Liebe Grüße Tschacka
Schiko.am 26.03.2009 | 22:34
Vielleicht benehme ich mich auch wieder falsch. Vermisse einfach wieder : Bis 16.11.1950 geboren und am 16.11.2000 50% anerkannt ermöglicht Rente nach Schwerbehinderung ohne Abschlag. MfG.
@Schiko.am 27.03.2009 | 07:25
Wenn Joter schreibt, dass er über 60 Jahre alt ist, wird er wohl vor 1950 geboren sein... Und KSC hat den Vertrauensschutz (16.11.2000 SB 50% etc.) sehr wohl angesprochen... Wo ist Ihr Problem?
@Schiko.am 27.03.2009 | 07:58
Wenn Joter schreibt, dass er über 60 Jahre alt ist, wird er wohl vor 1950 geboren sein... Und KSC hat den Vertrauensschutz (16.11.2000 SB 50% etc.) sehr wohl angesprochen... Wo ist Ihr Problem?
@Schiko.am 27.03.2009 | 08:27
Sie können doch angeblich so toll rechnen: Wenn jemand in 2009 sagt, ich bin über 60, dann wird er wohl kaum in 1950 geboren worden sein...
Schiko.am 27.03.2009 | 08:08
Ich habe doch kein Problem, meine nur, man sollte auch das genaue Datum 16.11.1950 angeben. Ist jemand am 3.12.1950 geboren gehört er auch zum Jahrgang 1950 oder? MFG.
Schiko.am 27.03.2009 | 08:37
Wo habe ich jemals gesagt ich kann so toll rechnen? Im Gegenteil, kenne nur die Grundrechenarten,betone dies immer wieder. Ist Ihnen eigentlich auch schon aufgefallen -dies ist keine Kritik- wenn Expertenrat gefragt ist antworte ich nicht, andere tun dies. Natürlich auf den Fall be- zogen ist 16.11.1950 egal, aber andere Leser kann dies vielleicht interessieren. Die Schnelligkeit Ihrer Antwort beweist doch, Sie hatten den Schuss schon vorbereitet. herzlichst.
xxxam 27.03.2009 | 10:07
Hallo Schiko, es ist aber noch nicht Zeit für Weißwürste und ein paar Mass
xxxam 27.03.2009 | 10:09
Schiko, für ihre Antwort hätten die Grundrechenarten ausgereicht. Nicht mad addieren oder multiplizieren wäre hirfür nötig
Schiko.am 27.03.2009 | 10:25
Was wollen denn Sie auch immer mit Ihren blöden Nach- klatsch. Esse weder Weisswürtse noch trinke ich eine Maß Bier. MfG.
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