Hallo Joter,
sofern eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, hat sie einen prozentualen Abschlag zur Folge, maximal 10,8 %. Diese Abschläge sind auch für weitere Nachfolgerenten inkl. eventuelle Hinterbliebenenrenten zu berücksichtigen.
Nur wenn Sie am Stichtag (16.11.2000) bereits 50 % schwerbehindert waren, ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen schon mit 60 Jahren abschlagsfrei zu leisten.