Hallo,
rein theoretisch kann eine Erwerbsminderungsrente dann entzogen werden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung so weit bessert, dass Sie nunmehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten könnten. Den sogenannten "Besserungsnachweis" muss der Rentenversicherungsträger erbringen.
Wenn sich - wie Sie schreiben - Ihr Zustand eher weiter verschlechtert hat und die Kur dazu dient, diese Verschlechterung aufzuhalten, sehe ich persönlich kaum eine Chance für einen solchen "Besserungsnachweis" (aber natürlich können wir hier im Forum keine Garantien für irgendwas geben - es kommt immer auf die individuellen Umstände an).
Auch bei einem eventuellen Weiterzahlungsantrag wird zu dem Zeitpunkt dann geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand eine ausreichende Erwerbstätigkeit erlauben würde - es kommt dann nicht darauf an, ob Sie eine Kur durchgeführt haben oder nicht, sondern wie sich ihr Zustand dann aktuell darstellt.