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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Arbeitgeber

von e****24.10.2011 | 23:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Anfang des Jahres an einem Gehirntumor erkrankt. Bei der Operation habe ich auch noch einen Hirninfarkt bekommen, wodurch ich rechtsseitig gelähmt bin. Da ich vor der Erkrankung noch in einer Firma tätig war, bin ich nun krank gemeldet und beziehe Krankengeld. Jetzt bin von Krankenkasse aufgefordert worden eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Einen Schwerbehinderungsbescheid habe ich nun bekommen (GdB 100%). Meine Frage lautet, ob mein Arbeitgeber mir wegen der Rentenantragstellung kündigen kann. Im Reha-Entlassungsbericht stand, dass ich diese Arbeit nicht mehr machen kann, was auch momentan stimmt. Ich bin aber zuversichtlich, dass ich bestimmte Arbeiten nach einer Zeit von 1-2 Jahren wieder verrichten kann.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

Frank01am 25.10.2011 | 07:50
Hallo! Wegen der Rentenantragsstellung an sich kann er Ihnen nicht kündigen! Aber da Sie ja krank geschrieben sind und eine Heilung in den Sternen steht wird ist er wohl sicherlich daran interessiert Sie los zu werden! Aber das ist nicht so einfach zumal er ja auch noch eine soziale Verantwortung Ihnen gegenüber hat! Allerdings spielt auch die Größe des Betriebes eine Rolle! Sie müssen das auch mal aus seiner Sicht sehen! Gehen Sie zur Gewerkschaft und evt noch zum Vdk und lassen Sie sich dort beraten! Wenn Sie eine befristete Rente bekommen sollten haben Sie auch einen Kündigungsschutz aber das hängt wie gesagt auch noch mit anderen Faktoren zusammen! Alles Gute
Frank01am 25.10.2011 | 09:27
Hallo! Das ist ein Sozialverband der sich für Behinderte und Rentner einsetzt! Hier ein Link http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
e****am 25.10.2011 | 09:08
Blöd gefragt. Was ist ein "VdK"?
Krämersam 25.10.2011 | 09:30
http://vdk.de/ov-wuppertal-elberfeld/page.cgi?ID=67331 Wird ihnen aber im Falle einer Kündigung nicht helfen, da der VDK nicht im Bereich des Arbeitsrechtes berät/vertritt. Im Falle einer Kündigung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen ( z.b. Kündigungschutzklage ) müssten Sie dann zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Frank01am 25.10.2011 | 09:46
Hallo Herr Krämers! Da haben Sie natürlich recht! Deshalb war ja auch noch die Rede von der Gewerkschaft! Fachanwalt kann teuer werden wenn kein Rechtsschutz(Versicherung) besteht! Integrationsamt wäre da noch eine Alternative! Aber Herr Krämers ich warte eigentlich immer noch auf eine Antwort von Ihnen sind Sie nun Clemens oder nicht?
Krämersam 25.10.2011 | 10:00
Was eine Kündigung anbelangt, so ist - natürlich - die reine EM-Rentenantragstellung kein Grund für eine Kündigung. Außerdem erfährt der Arbeitgeber ja gar nichts davon, es sei denn Sie selbst erzählen ihm das... Ansonsten kann er ihnen natürlich auch während ihrer Erkrankung - also jederzeit - unter Einhaltung der Kündigungsfrist form und fristgerecht kündigen. Es gibt ja immer noch die landhäufig irrige Meinung, das man jemanden während einer Krankschreibung nicht kündigen kann. Das ist aber falsch. Der AG spricht dann eine sog. Personenbedingte Kündigung gegen Sie aus und zwar wegen lang andauernder Erkrankung und schlechter Zukunftsprognose. Ihrer Schilderung der Erkrankungen nach ist dies ja - leider - bei ihnen gegeben. Die Schwerbehinderung nützt ihnen da auch nichts bzw. nicht viel, da der Arbeitgber lediglich vor Kündigung die Zustimmung zur Kündigung einholen muss. Tut er dies nicht ( weil Sie ihm z.b. die Schwerbehinderung bisher noch gar nicht mitgeteilt/angezeigt haben - wozu Sie bei einme bestehendem Arbeitsverhältnis auch NICHT verpflichtet sind ) wäre die Kündigung allerdings dann erstmal ungültig. Er wird dann aber sofort die Zustimmung des Integrationsamtes nachholen und erneut- fristgerecht - kündigen. Die Zustimmung zur Kündigung seitens des Intergartionsamt ist meist reine Formsache und wuird darum auch fast immer erteilt. Wenn der AG sagt er kann Sie nicht woanders im Betrieb ( also z.b. auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz ) unterbringen, muss das Amt das so natürlich akzeptieren und der Kündigung dann zustimmen. Einen Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers zwingen - auch eines Schwerbehinderten , kann nun niemand.. Wenn die Kündigung dann kommt sofort ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen , um vor Gericht dann möglicherweise noch eine " Abfindung " für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erzielen. Mehr bleibt ihnen dann leider nicht.. Hier zum Thema Kündigung im Krankheitsfalle zum Nachlesen : http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/kuendigung/krankheitsbe…
ifdam 25.10.2011 | 11:19
Kompetente und qualifizierte Beratung zu Ihrer Fragestellung finden Sie überall im Land bei den Integrationsfachdiensten, die sich mit der Themenstellung Arbeit und Behinderung bestens auskennen und auf Wunsch sich auch persönlich beim Arbeitgeber und dem Integrationsamt einschalten, sobald Handlungsbedarf besteht. Gerade die Frage der Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen (z.B. durch Anpassung des Arbeitsplatzes) ist ein klassisches Betätigungsfeld der Integrationsfachdienste, da deren wichtigste Aufgabe die Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen und die Abwendung von Kündigungen ist. Wegen der Anschrift wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Integrationsamt.
Krämersam 25.10.2011 | 14:01
Hier wird einmal Klartext geredet bezüglich dem Intergrationsamt/fachdiensten und deren Sinn und Zweck sowie auch der sehr sehr bescheidenen " Erfolgsquote " . Von 10 Schwerbehinderten wird statistisch gerade mal 2 Personen geholfen und der Arbeitsplatz erhalten... Naja... " Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen hat somit nicht das Ziel, ein für den Arbeitgeber unzumutbares Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, sondern zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen, um eventuelle Probleme im Arbeitsverhältnis möglichst einvernehmlich zu lösen. 2003 erteilten die Integrationsämter bei ca. 80 Prozent der über 38.000 gestellten Anträgen ihre Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer." http://www.kompetenzplus.de/c.php/kplus/BeschaeftigungIntegratio…
Ex-Rentnerinam 25.10.2011 | 20:09
Zitat von Frank01 anzeigenausblenden
Nein, Herr Krämers ist nicht "Clemens" aber, u.a., "Klemens"! (Vergleichen Sie doch einfach mal den Schreibstil. In die Landschaft geworfene Ausrufungszeichen und bestimmte, sich oft wiederholende Aussagen, sind schon ziemlich eindeutig!) Ich warte immer noch auf die Antwort, warum Herr Krämers andauernd seine Namen wechselt. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort, oder? MfG
Carmenam 26.10.2011 | 13:58
Wenn sie sich an den Betriebsrat bzw. an die Gewerkschaft wenden, bitte vorsichtig sein. Diese vertreten nur sekundär Einzelinteressen, sondern primär Interessen der Arbeitnehmer allgemein. Da kann es zu Interessenkollisionen kommen, die auf ihre Kosten gehen. Es soll auch schon vorgekommen sein, daß Betriebsratsmitglieder vom Arbeitgeber irgendwelche Vorteile eingeräumt bekommen haben, die dann natürlich irgendwie "abbezahlt" worden sind.
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