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Erwerbsminderungsrente und Aufwandsentschädigungen

von AnKu04.01.2007 | 15:17
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4 Antworten

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Frau X erhält monatlich etwa 460 Euro Erwerbsminderungsrente. Als Tagesmutter möchte Sie für das Jugendamt tätig werden und erhält von dieser Seite eine Aufwandentschädigung in Höhe von 2 Euro pro Kind und Stunde. Eine Familie bei der sie die Kinder versorgen soll hat drei Kinder und der Zeitaufwand beträgt etwa 40 Stunden wöchentlich. So kommt sie auf eine Aufwandsentschädigung von etwa (3 Kinder x 2 € x 40 Std. x 4 Wochen/Monat) 960 Euro im Monat. Hat dieser Betrag Auswirkung auf die Rente und wenn ja in welcher Form.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aufwandsentschädigung dürfte kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Somit wäre dies für die Rente unschädlich. Sicherheitshalber sollte dies allerdings trotzdem vom Rentenversicherungsträger konkret geprüft werden.

3 Antworten

Dieteram 04.01.2007 | 19:32
Bei allem Verständnis muß man sich doch aber fragen, warum Frau X bei 40 Std. Arbeit wöchentlich eine EM bezieht. Dann kann sie doch auch einer vollen Erwrbstätigkeit nachgehen.
Antoniusam 04.01.2007 | 21:32
Dem kann ich mich nur anschließen, Dieter !
Peteram 05.01.2007 | 15:33
Die Einwände von Dieter und Antonius sind durchaus verständlich und genau auf dieser Linie urteilt der Rentenversicherungträger.Besonders zu beachten ist sollte ein Zuschuss zur Krankenversicherung vom Rententräger gezahlt werden (bei Freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse) muss dieser bei einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch 400€ Job später wieder zurückgezahlt werden.Achtung die Krankenk.zaht den aus dieser Tätigkeit gezahten Krankenkassenbeitrag an Sie aus und dieser muss dann an den Rentenversicherungsträger zurückgezahlt werden.
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