Viele betriebliche Alterssicherungssysteme richten sich hier nach den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da die Betriebsrenten jedoch unterschiedlich geregelt sein können, sollten Sie sich bezüglich des Beginns und der Höhe Ihres Anspruches an die Stelle wenden, die diese Betriebsrente zahlen wird. Sicher finden Sie auch in Ihren Unterlagen zur Betriebrente eine Aussage zur Zahlung im Erwerbsminderungsfall.