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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und die Grundrente

von Sonnenblume19.02.2020 | 13:31
99 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für die Bewertung der Zurechnungszeit ist auch bei mir rausgefallen. Erhalte volle Erwerbsminderungsrente seit 2016. Die Abschläge gegenüber einer normalen Rente sind nicht unerheblich (nachteilig) Vermutlich werde ich auch nicht von der zukünftigen Grundrente profitieren da genau 2 Jahre wegen der o.g. Bewertung fehlen in denen ich aber gearbeitet habe. (Nachteiligt). Wie sehen Sie das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2020 | 15:35

Hallo, Sonnenblume,

nochmals folgender Verweis zum Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200219_grundrente.html

7 Antworten

Geduldam 19.02.2020 | 15:21
Sie können es gern überall nachlesen. Zur Grundrente kann erst etwas individuell gesagt werden, wenn das Gesetz existiert und viele Auslegungsfragen geklärt sind. Wie wäre es, erstmal Geduld zu beweisen und nicht unsinnig vorzupreschen und so die Zeit der Experten hier unnötig in Beschlag zu nehmen?
Sonnenblumeam 19.02.2020 | 16:42
Vielen Dank.
Sonnenblumeam 19.02.2020 | 16:40
So ich hier nachlesen konnte, hat bisher niemand so eine "freche" Antwort bekommen. Ich wollte auch lediglich Ihre Meinung dazu erfahren. Also bitte richtig lesen. Mein Einwand zur Sache sollte zu Überlegungen führen, falls Sie danach gefragt werden, diesen Zwischenruf der "verlorenen 4 Jahre" bei Veraabschiedung des Gesetzes mit zu berücksichtigen.Trotzdem bedanke ich mich bei Ihnen für die Mühe und das ich Sie belästigt habe.
Sonnenblumeam 19.02.2020 | 16:40
So ich hier nachlesen konnte, hat bisher niemand so eine "freche" Antwort bekommen. Ich wollte auch lediglich Ihre Meinung dazu erfahren. Also bitte richtig lesen. Mein Einwand zur Sache sollte zu Überlegungen führen, falls Sie danach gefragt werden, diesen Zwischenruf der "verlorenen 4 Jahre" bei Veraabschiedung des Gesetzes mit zu berücksichtigen.Trotzdem bedanke ich mich bei Ihnen für die Mühe und das ich Sie belästigt habe.
Geduldam 19.02.2020 | 17:15
Zitat von Sonnenblume anzeigen
Sie können es gern überall nachlesen. Zur Grundrente kann erst etwas individuell gesagt werden, wenn das Gesetz existiert und viele Auslegungsfragen geklärt sind. Wie wäre es, erstmal Geduld zu beweisen und nicht unsinnig vorzupreschen und so die Zeit der Experten hier unnötig in Beschlag zu nehmen?
Frech, weil Sie keine Geduld haben? Im Übrigen sind auch die letzten 4 Jahre Zurechnungszeiten, die, wie aus dem genannten Artikel hervorgeht, nicht mitgerechnet werden. Da bedarf es sicher keinerlei Hinweise Ihrerseits, die hier auch falsch wären und an den Gesetzgeber zu richten wären. Die Grundrente dürfte für Sie, wie auch für viele andere, ein Traum bleiben. Mal abwarten, ob die Politik immer noch so stolz auf dieses „Produkt“ ist, wenn auch der Laie merkt, dass kaum ein wirklicher Bedürftiger etwas von diesem „Prestigeobjekt“ hat und viele nur geblendet werden.
senf-dazuam 19.02.2020 | 17:22
Bei einer EM-REnte wird der Gesamtleistungswert ermittelt. Wenn es für Sie günstiger ist, werden die letten vier Jahre vor Rentenbeginn außer Acht gelassen. Wenn es für Sie günstiger ist!!! Die Entgeltpunkte aus dieser Zeit werden schon berücksichtigt, aber zB die Zurechnungszeit wird damit BESSER bewertet.
Bestands EMRam 19.02.2020 | 17:28
Frech, weil Sie keine Geduld haben? Im Übrigen sind auch die letzten 4 Jahre Zurechnungszeiten, die, wie aus dem genannten Artikel hervorgeht, nicht mitgerechnet werden. Da bedarf es sicher keinerlei Hinweise Ihrerseits, die hier auch falsch wären und an den Gesetzgeber zu richten wären. Die Grundrente dürfte für Sie, wie auch für viele andere, ein Traum bleiben. Mal abwarten, ob die Politik immer noch so stolz auf dieses „Produkt“ ist, wenn auch der Laie merkt, dass kaum ein wirklicher Bedürftiger etwas von diesem „Prestigeobjekt“ hat und viele nur geblendet werden.
Genau so schaut es aus. Das sind die gleichen Blender die auch immer die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente im TV großspurig verkündet haben aber nie erwähnten das diese Verbesserungen nicht für Bestandsrentner gilt.
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