Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Monika S,
leider lässt sich ihre Ausgangsfrage nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Wir schließen uns der Auffassung von „Schorsch“ an und empfehlen daher, wie fast immer bei Fragen, ob eine Beschäftigung rentenschädlich ist, dem Rentenversicherungsträger möglichst vor Beschäftigungsbeginn den betreffenden Einzelfall zu schildern und um eine konkrete Stellungnahme zu bitten, ob genau diese Beschäftigung (hier die Rufbereitschaft) nicht einer Beschäftigung entspricht, die eben am Tag über drei Stunden liegt bzw. generell rentenschädlich ist.
Ergänzend, auch zur Frage von Martha, verweisen wir darauf, dass der Rentenversicherungsträger immer im Rahmen des Ermessens immer entscheiden kann, dass ein bestimmter Sachverhalt Anlass dafür ist, das Vorliegen von Erwerbsminderung zu überprüfen. Ob und wie die Entscheidung dann ausfällt, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.
Eine Rufbereitschaft dürfte wohl kaum die qualitativen Anforderungen an eine Arbeitsleistung oder selbständige Tätigkeit erfüllen. Gruß w.Erreicht die tägliche Arbeitszeit die 3 Stunden-Grenze, dann stellt sich die berechtigte Frage, ob überhaupt (noch) volle Erwerbsminderung vorliegt.Ehrenamt hin oder her.So ist es!
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