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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Einkommensteuererklärung

von Gitti08.11.2019 | 16:03
1666 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, kann mir hier jemand sagen, ob ich bei einer EM Rente von monatlich 1040,00 Euro eine Steuererklärung machen muss? Viele Grüsse Gitti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider darf die Rentenversicherung in steuerfragen keine Auskünfte erteilen.

Vielleicht kann aber dieser Link schon die meisten fragen beantworten:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2019-03-27-Rentenbesteuerung-Eine-Frage-der-Gerechtigkeit.html;jsessionid=A28B7F4849F08722DF076069754FD2AE

Sonst dürfte eine Nachfrage bei Ihrem Finanzamt sicher weiter helfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

FAam 08.11.2019 | 16:07
Ja, Ihr Finanzamt. Hier kennt doch keiner Ihre persönlichen Verhältnisse.
Grobiam 08.11.2019 | 16:26
Wenn ich jetzt schreibe"nein"und liege damit falsch, haben Sie den Schaden. Es kommt auch darauf an, wann die Rente begonnen hat und wieviel davon dann steuerpflichtig ist. Ich kann Ihnen sagen, wie ich es gemacht habe. SE abgegeben mit kurzem Anschreiben um Bitte einer Nichtveranlagungsbescheinigung,fall die Steuerpflicht entfallen sollte. Antwort vom Fa, falls Ihre Rente sich nicht wesentlich erhöht, keine Abgabe mehr nötig. Rentenbeginnjahr 2007,Rentenhöhe etwas über der Ihrigen.
Knufenmichelam 08.11.2019 | 16:20
Siehe hieram 08.11.2019 | 21:15
Hallo Gitti, die Steuerabgabepflicht ist in §56 EStDV geregelt. "a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,.." Da eine EM-Rente keine "nichtselbstständige Arbeit ist", muss also eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Steuerpflichtigen Einkünfte über im Jahr 2018 = 9.000,00 EUR im Jahr 2019 = 9.169,00 EUR gelegen haben. Wie hoch Ihr persönlicher steuerpflichtiger Betrag ist, können Sie aus Ihrem Rentenbescheid ersehen. Bruttobetrag der Rente mal Prozentsatz des für den Beginn der Rente gültigen Jahres im Jahr 2018 = 76% im Jahr 2019 = 78% ergibt den steuerpflichtigen Anteil der Rente. Wenn also die 1040 EUR brutto sein sollten und Sie im Jahr 2019 erstmals Rente erhalten haben, ist der steuerpflichtige Anteil 78% von 1.040x12 (=12.480,00) /100x78 = 9.734,40 EUR. D.h., Sie MÜSSEN eine Steuererklärung abgeben. Da sich der Betrag noch kürzt durch Beiträge zur KV+PV usw., kommen Sie im Ergebnis unter die 9.169,00 EUR (2019), aber abgeben müssen Sie dennoch, denn der im §56 EStDV genannte Grundfreibetrag wird zunächst überschritten. Falls außerdem evtl. noch gleichzeitiger Bezug von z.B. Krankengeld oder ALGI oder Übergangsgeld vorgelegen hat, der dann mit der EM-Rente verrechnet wurde, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, denn dann wird plötzlich aus steuerfreiem Krankengeld steuerpflichtige Rente.... Wenn dem so sein sollte,,, dann nehmen Sie Ihren ganzen Papierkram und gehen direkt zum Finanzamt, die müssen Ihnen dann beim richtigen Eintragen der Beträge helfen, Elster hin oder her. So, wir befinden uns hier in einem Forum mit Thematik Rente und ich bekomme wohl eh Schimpfe von den anderen Usern, dass ich Ihnen so ausführlich geantwortet habe, aber ich hoffe, ich konnte Ihnen damit wenigstens helfen. Alles Gute!
Steueram 08.11.2019 | 22:13
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Gitti,

die Steuerabgabepflicht ist in §56 EStDV geregelt.

"a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,.."

Da eine EM-Rente keine "nichtselbstständige Arbeit ist", muss also eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Steuerpflichtigen Einkünfte über

im Jahr 2018 = 9.000,00 EUR

im Jahr 2019 = 9.169,00 EUR

gelegen haben.

Wie hoch Ihr persönlicher steuerpflichtiger Betrag ist, können Sie aus Ihrem Rentenbescheid ersehen. Bruttobetrag der Rente mal Prozentsatz des für den Beginn der Rente gültigen Jahres

im Jahr 2018 = 76%

im Jahr 2019 = 78%

ergibt den steuerpflichtigen Anteil der Rente.

Wenn also die 1040 EUR brutto sein sollten und Sie im Jahr 2019 erstmals Rente erhalten haben, ist der steuerpflichtige Anteil 78% von 1.040x12 (=12.480,00) /100x78 = 9.734,40 EUR.

D.h., Sie MÜSSEN eine Steuererklärung abgeben.

Da sich der Betrag noch kürzt durch Beiträge zur KV+PV usw., kommen Sie im Ergebnis unter die 9.169,00 EUR (2019), aber abgeben müssen Sie dennoch, denn der im §56 EStDV genannte Grundfreibetrag wird zunächst überschritten.

Falls außerdem evtl. noch gleichzeitiger Bezug von z.B. Krankengeld oder ALGI oder Übergangsgeld vorgelegen hat, der dann mit der EM-Rente verrechnet wurde, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, denn dann wird plötzlich aus steuerfreiem Krankengeld steuerpflichtige Rente....

Wenn dem so sein sollte,,, dann nehmen Sie Ihren ganzen Papierkram und gehen direkt zum Finanzamt, die müssen Ihnen dann beim richtigen Eintragen der Beträge helfen, Elster hin oder her.

So, wir befinden uns hier in einem Forum mit Thematik Rente und ich bekomme wohl eh Schimpfe von den anderen Usern, dass ich Ihnen so ausführlich geantwortet habe, aber ich hoffe, ich konnte Ihnen damit wenigstens helfen.

Alles Gute!

Guten Tag, kann mir hier jemand sagen, ob ich bei einer EM Rente von monatlich 1040,00 Euro eine Steuererklärung machen muss? Viele Grüsse Gitti
Hallo Gitti, die Steuerabgabepflicht ist in §56 EStDV geregelt. "a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,.." Da eine EM-Rente keine "nichtselbstständige Arbeit ist", muss also eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Steuerpflichtigen Einkünfte über im Jahr 2018 = 9.000,00 EUR im Jahr 2019 = 9.169,00 EUR gelegen haben. Wie hoch Ihr persönlicher steuerpflichtiger Betrag ist, können Sie aus Ihrem Rentenbescheid ersehen. Bruttobetrag der Rente mal Prozentsatz des für den Beginn der Rente gültigen Jahres im Jahr 2018 = 76% im Jahr 2019 = 78% ergibt den steuerpflichtigen Anteil der Rente. Wenn also die 1040 EUR brutto sein sollten und Sie im Jahr 2019 erstmals Rente erhalten haben, ist der steuerpflichtige Anteil 78% von 1.040x12 (=12.480,00) /100x78 = 9.734,40 EUR. D.h., Sie MÜSSEN eine Steuererklärung abgeben. Da sich der Betrag noch kürzt durch Beiträge zur KV+PV usw., kommen Sie im Ergebnis unter die 9.169,00 EUR (2019), aber abgeben müssen Sie dennoch, denn der im §56 EStDV genannte Grundfreibetrag wird zunächst überschritten. Falls außerdem evtl. noch gleichzeitiger Bezug von z.B. Krankengeld oder ALGI oder Übergangsgeld vorgelegen hat, der dann mit der EM-Rente verrechnet wurde, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, denn dann wird plötzlich aus steuerfreiem Krankengeld steuerpflichtige Rente.... Wenn dem so sein sollte,,, dann nehmen Sie Ihren ganzen Papierkram und gehen direkt zum Finanzamt, die müssen Ihnen dann beim richtigen Eintragen der Beträge helfen, Elster hin oder her. So, wir befinden uns hier in einem Forum mit Thematik Rente und ich bekomme wohl eh Schimpfe von den anderen Usern, dass ich Ihnen so ausführlich geantwortet habe, aber ich hoffe, ich konnte Ihnen damit wenigstens helfen. Alles Gute!
Da dies hier ein offenes Forum ist, kann hier jeder Sinn oder Unsinn schreiben. Fakt ist nur, dass Sie hier bezüglich Steuern keine Expertenantwort erhalten werden. Ob Sie dann den Ausführungen anderer User Glauben schenken und sich evtl. sogar danach richten, ist dann allein Ihre Sache.
Sehe hieram 08.11.2019 | 23:30
Deswegen gebe ich ja die §§ an und schreibe nicht einfach nur so drauf los :-) Und selbstverständlich bleibt es jedem selbst überlassen, was er/sie damit anfängt, wenn er/sie dann selbst nochmal recherchiert hat. Schönes Wochenende!
§§am 09.11.2019 | 05:00
Ohne die kompletten finanziellen steuerrelevanten Verhältnisse zu kennen, etwas dazu zu schreiben, ist nichts anderes wie ein wildes drauf los schreiben! Vielleicht ist es auch nur Profilierungssucht.
Siehe hieram 09.11.2019 | 10:44
Deswegen gebe ich ja die §§ an und schreibe nicht einfach nur so drauf los :-)
Ohne die kompletten finanziellen steuerrelevanten Verhältnisse zu kennen, etwas dazu zu schreiben, ist nichts anderes wie ein wildes drauf los schreiben! Vielleicht ist es auch nur Profilierungssucht.
Die Ausgangsfrage war: Da steht nicht, ob das die brutto- oder netto Rente ist. Um der Fragestellerin zu verdeutlichen, ob und unter welchen Umständen sie allein aufgrund ihrer Frageformulierung errechnen kann, ob sie unter oder über dem "müssen" liegt, habe ich ihr Hilfestellung gegeben, wie sie das errechnen kann. Mag also die Fragestellerin für sich selbst entscheiden, ob mein Beitrag für sie hilfreich war. Schönes Wochenende!
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