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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Erbe bzw. Lebensversicherung

von Sunin 03.02.2022 | 13:06
1154 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hätte gleich mehrere Fragen. Ich beziehe zurzeit eine volle Erwerbsminderungsrente und wollte mich erkundigen, wie es sich zum Beispiel verhält wenn ich Geld und Grundstücke erben würde. Muss ich das der Rentenversicherung melden bzw. wird mir die Rente aberkannt. Verhält es sich anders wenn ich durch die Grundstücke Mieteinnahmen habe. Also z.B. einmal im Jahr mehr als der Freibetrag von 520€ monatlich? Zudem würde mich interessieren wenn ich z.B. eine Lebensversicherung abschließe bzw. einen Bausparvertrag ( dort dann jährlich 90€ bekommen würde) und nach mehreren Jahren einen größeren Betrag rausbekomme, ob ich das der Rentenversicherung melden muss, mir deshalb die Rente evtl. aberkannt wird bzw.ich etwas zurückzahlen muss. Außerdem wollte ich noch wissen wenn ich zum Beispiel mein Haus oder mein Auto verkaufe ob dies für die Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielt bzw. ich das angeben muss. Zudem noch ob es eine Rolle spielt wenn ich durch Aktien Gewinne erziehle, ob das als Einkommen zählt und ich es dann angeben muss. Zudem würde mich noch interessieren wie es sich bei einer größeren Geldschenkung verhält. Es tut mir wirklich Leid das es so viele Fragen sind, ich habe leider bis jetzt keine passenden Antworten gefunden und habe mir wirklich viele Gedanken darüber gemacht. Ich möchte einfach alles richtig machen. Ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand die Mühe machen würde und mir zumindest einige meiner Fragen beantworten würde. Vielen Dank schonmal für alle kommenden Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunin,

die von Ihnen genannten Einnahmen haben keine Bedeutung für Ihre Erwerbsminderungsrente.

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4 Antworten

Schadeam 03.02.2022 | 13:29
all das was Sie schreiben ist kein Zuverdienst! Zuverdienst ist Arbeitsentgelt oder Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. Geschenke, Erbe, Gewinne, Miete, u.v.m. interessieren die DRV nicht wenn es um den Zuverdienst neben einer EM Rente geht.
Siehe hieram 03.02.2022 | 13:22
Hallo Sunin, bei der Erwerbsminderungsrente dürfen Sie viel mehr verkaufen, sich schenken lassen oder erben als z.B. bei Hartz VI oder der Grundsicherung. Um es kurz zu fassen, nichts zu vergessen und damit Sie es auch in Ruhe später noch einmal nachlesen können, hier der Link zu den Anweisungen des §96a SGB VI, in dem geregelt ist, was alles als Hinzuverdienst bei einer EM-Rente angerechnet werden würde: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Außer den Mieteinnahmen (und die auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) habe ich auf die Schnelle nichts entdecken können, aber lesen Sie sich das bitte selbst in Ruhe nach. Alles Gute!
Fritzeam 03.02.2022 | 13:38
Von wem würden Sie denn als EM-Rentner vermögenswirksame Leistungen bekommen? Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber als ich 2007 EM-Rente erhalten habe, musste der Bausparvertrag aufgelöst werden!
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