Hallo Unizink,
die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (unabhängig von der Höhe der Rente) liegt bis zum 30.06.2017 bei 450 Euro/mtl. und maximal zweimaligem Überschreiten bis zum Doppelten pro Kalenderjahr.
Ab 01.07.2017 ändert sich die Hinzuverdienstgrenze, dass nicht mehr feste Monatsgrenzen einzuhalten sind, sondern ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst i.H.v. 6300 Euro brutto möglich ist.
Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn das Leistungsvermögen auf regelmäßig unter 3 Std./tgl. herabgesunken ist. Dies ist beim Hinzuverdienst ebenfalls zu beachten.