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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Unizink10.05.2017 | 13:13
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo.. sollte ich Erwerbsminderungsrente erhalten, werden das nicht mehr als ca. 400 Euro sein. Wenn die Krankenversicherung davon zu zahlen ist, bleiben ca. 300 Euro übrig. Und ich werde ergänzende Grundsicherung beantragen müssen. Die Zu-/Nebenverdienstgrenze bei Grundsicherung beträgt 100 Euro und ein paar Prozente von den weiteren Euros, also ca. 120 bis 150 Euro pro Monat. Wenn ich mehr verdienen sollte, wollte, könnte, z.B. 500/600 Euro, fällt die Grundsicherung weg. Es bleiben dann 300 Euro EMR und 500/600 Euro Zuverdienst. Neben der EMR darf man aber nur 300/400 Euro dazuverdienen. D.h. ich werde nie über die Höhe der Grundsicherung, des Existenzminimums hinauskommen. Und bei höherem Zuverdienst sogar noch unter der Grundsicherung liegen. Das ist frustrierend!! Mach ich einen Rechenfehler? Gibt es für geringe EMR höhere Zuverdienstgrenzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unizink,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (unabhängig von der Höhe der Rente) liegt bis zum 30.06.2017 bei 450 Euro/mtl. und maximal zweimaligem Überschreiten bis zum Doppelten pro Kalenderjahr.

Ab 01.07.2017 ändert sich die Hinzuverdienstgrenze, dass nicht mehr feste Monatsgrenzen einzuhalten sind, sondern ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst i.H.v. 6300 Euro brutto möglich ist.

Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn das Leistungsvermögen auf regelmäßig unter 3 Std./tgl. herabgesunken ist. Dies ist beim Hinzuverdienst ebenfalls zu beachten.

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12 Antworten

Klugpuperam 10.05.2017 | 13:27
Wie kommen Sie auf die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Rente? Da könnte ein Rechenfehler passiert sein.
Unizinkam 10.05.2017 | 13:34
Wie lautet das Ergebnis?
Wundernaseam 10.05.2017 | 14:24
Und wenn Sie die EM-Rente nicht bekommen sollten, wovon leben Sie dann und zahlen Ihre Krankenversicherung?
Landeiam 10.05.2017 | 15:32
Ich bezweifle, dass ein monatlicher Hinzuverdienst von 500 oder 600 Euro erlaubt ist. Bei voller Erwerbsminderung sind doch nur 450 Euro erlaubt, ansonsten wird die EMR gekürzt. Angenommen Sie erhalten dann 300 EMR und 450 Hinzuverdienst, dann sind das 750 Euro. Ob der Betrag jetzt unter oder über der Grenze liegt, um noch etwas aufzustocken mit SGBII, weiss ich jetzt nicht sicher, müsste mal durchgerechnet werden (exakterweise durch Antragstellung). Eine Idee wäre aber noch: Wohngeld beantragen. Dort den Antrag mit allen Unterlagen abgeben und dann deren Berechnung abwarten. Stellt das Wohngeldamt fest, dass Sie bedürftiger sind, wie das maximal zahlbare Wohngeld, dann wird es Sie informieren, dass Sie SGBII beantragen können.
Nachfrageram 10.05.2017 | 15:47
Haben sie vorher so wenig verdient? Die Rente wird doch bis 62 aktuell hochgerechnet.....Dann müssen sie schon sehr wenig Verdienst vorher gehabt haben?? Und selbst bei nur 400 Brutto bleiben ca 355 netto und nicht 300..... sie zahlen ja keine 25 % für KV und PV ???? Zu der EMR können sie jedenfalls ab 7/17 jählich noch 6300 Euro hinzuverdienen.
Unizinkam 10.05.2017 | 15:53
Ja, genau das wollte ich zum Ausdruck bringen. Mehr als 750 Euro MIT Zuverdienst und ca. 830 Euro OHNE Zuverdienst werde ich nicht haben. Ca. 930 Euro mit Minizuverdienst zur Grundsicherung. Aufgrund von Selbständigkeit habe ich nicht viel in die DRV eingezahlt. 6300 Euro durch 12 Monate sind 525 Euro/Monat. Plus ca. 300 EMR = 825 Euro.
Landeiam 10.05.2017 | 16:57
um auf die Frage zurückzukommen: die Hinzuverdienstgrenze ist für alle EMR gleich, egal wieviel EMR gezahlt wird. Die 6300 Euro Hinzuverdienstregelung gilt ab Juli 2017. Bis dahin gilt die alte Regelung. Wenn durch Selbstständigkeit nicht in die Rentenkasse eingezahlt wurde, stellt sich die Frage, ob freiwillige Beiträge geleistet und mit einberechnet wurden bzw. ob anderweitig privat vorgesorgt wurde (was ja so ziemlich mit am wichtigsten ist). Wenn nicht anderweitig vorgesorgt wurde, dann ist tatsächlich nicht mehr drin. Ist der Hinzuverdienst höher wie erlaubt oder die Wochenarbeitsstunden, wird die Rente gekürzt oder fällt möglicherweise ganz weg.
W*lfgangam 10.05.2017 | 22:09
Hallo Unizink, die aktuelle wie auch die künftige Hinzuverdienstgrenze (ab 01.07.2017) 'verbietet' es Ihnen nicht, auch mehr hinzuzuverdienen. Konsequenzen bei GruSi wie Rente gehen aus den Ihnen vorliegenden Bescheiden hervor. Aus EM-Rentensicht kann/wird es natürlich zur Überprüfung der noch möglichen Erwerbsfähigkeit führen - wenn sich an Ihren erwerbsfähigen Einschränkungen med. gesehen nichts ändert, können Sie auch 'ne 40-Std.-Woche auf Kosten Ihrer Restgesundheit durchstarten. Vergessen Sie nur nicht, im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten aus der Rentenbewilligung Ihre DRV zu informieren. Am Besten vorher /nachfragen /kann/darf ich das /welche Teilrente steht mir noch zu?! Gruß w.
KSCam 11.05.2017 | 12:06
Jeder Steuer- und Beitragszahler wünscht Ihnen dass Sie wieder erwerbsfähig werden. Dann finanzieren Sie sich selbst, brauchen weder Rente noch Grundsicherung...... Aber bei der Minirente haben Sie auch früher nicht wirklich viel verdient und eingezahlt. Ob das zukünftig anders sein wird?
Unizinkam 11.05.2017 | 10:44
Ja, alles klar. Danke für die Antworten. Unser Sozialsystem ist eine gute Sache, und ich bin dankbar, aufgefangen zu werden, trotzdem plagen mich gerade Existenzängste. Die Lebenshaltungskosten und die Mieten steigen ja ständig. Und mir sticht ins Auge, dass mir MIT dem höchsten Zuverdienst neben der EMR weniger Geld bleiben wird, als ohne Zuverdienst. Der Staat gibt das Limit vor. Eigentlich kann ich es mir nicht leisten, krank zu sein und hoffe, dass ich bald wieder erwerbsfähig bin.
totales Unverständnisam 11.05.2017 | 17:36
"Aufgrund von Selbständigkeit habe ich nicht viel in die DRV eingezahlt." Jaja, so ist das immer. Nichts in die Sozialkassen einzahlen, auch nicht anderweitig privat vorsorgen, aber dann im Ernstfall erwarten, daß der Staat oder andere Sozialversicherungsträger einspringen und die Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung stellen. D.H. daß die Steuerzahler und Sozialversicherungszahler ( die ihr Leben lang zwangshalber viel Geld aufbringen mußten) für ihn aufkommen müsssen. Sorry, aber ich habe dafür kein Verständnis. Jeder ist seines Glückes Schmied und jeder ist für sich selbst verantwortlich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wundernaseam 11.05.2017 | 18:31
Aber womit soll man sich denn hier im Forum noch beschäftigen, wenn alle Selbständigen hoffentlich demnächst verpflichtet werden, Beiträge zu zahlen? fragt mal Wundernase
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