Hallo Ulli,
> Meine Fragen wären nun
Mir fehlen nur 9 Monate Mitgliedschaft für die Krankenkasse der Rentner. Kann ich, wenn ich jetzt 9 Monate arbeite, in diese von der DRV bezahlte Krankenkasse kommen. Zahle zur Zeit 185€ Krankenkasse selber?
Nein, die KVdR (Krankenversicherung der Rentner/Pflichtmitgliedschaft) kann nicht rückwirkend hergestellt werden - die Rente läuft, es findet bei dieser Rente keine neue Bewertung der Voraussetzungen für die KVdR (9/10-Belegung) statt, auch nicht bei einer unmittelbaren Folgerente.
Nebenbei, nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ist keine 'Arbeit' ...kein Hinzuverdienst, der bei der Rente anzurechnen ist – oder wurden/müssen Sie im Rahmen des 'Haushaltsscheckverfahrens'
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_in…
angemeldet werden? Die 525 € mtl. wären dann zulässig ...mehr führt zur Rentenkürzung.
> 2. Bekomme ich dadurch wieder die Möglichkeit auf DRV finanzierte Rehas?
Wenn mit den zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus der Pflegetätigkeit damit erstmals/wieder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme erfüllt werden, dann ja. Bei einer laufenden vollen EM-Rente sollten Sie sich allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen ...Antrag stellen + abwarten.
> 3. Erhöhe ich dadurch später noch meine Alterente ( noch 19 Jahre bis dahin)
Grundsätzlich nicht. Ihre Rente hat bereits eine bis 60/62+ extra zugerechnete und rentenerhöhende Zeit, die auf der Basis Ihres vor Rentenbeginn zurückgelegten Versicherungslebens basiert. Die dabei jetzt laufenden Werte aus einer Pflegetätigkeit sind so 'mickrig', das bessert die eigene Altersrente später mal nicht auf. Erst neue Rentenzeiten - nach der schon bisher in Ihrer Rente zugerechneten Zeit - könnten einen Mehrbetrag bei der späteren Altersrente bringen.
Gruß
w.