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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Ulli17.04.2019 | 20:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Hinzuverdienst. Das ist eine leichte Tätigkeit, ich muss nur bei einen Senior 1 mal am Tag vorbei schauen und das nur 3 mal die Woche. Jetzt bitten mich die Angehörigen, häufiger zu kommen, nämlich 8 Wochenstunden, 4 mal in der Woche. Da würde ich verdienen 525€ im Monat, ich käme also nicht über die Hinzuverdienst Grenze. Meine Fragen wären nun 1. Mir fehlen nur 9 Monate Mitgliedschaft für die Krankenkasse der Rentner. Kann ich, wenn ich jetzt 9 Monate arbeite, in diese von der DRV bezahlte Krankenkasse kommen. Zahle zur Zeit 185€ Krankenkasse selber? 2. Bekomme ich dadurch wieder die Möglichkeit auf DRV finanzierte Rehas? 3. Erhöhe ich dadurch später noch meine Alterente ( noch 19 Jahre bis dahin)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulli,

zu den aufgeworfenen Fragen 2) und 3) hat W*lfgang schon die passenden Antworten gegeben. Danke dafür.

Zur Frage 1) möchte ich W*lfgang etwas korrigieren. Bei einer Folgerente werden sehr wohl die KvdR-Voraussetzungen neu geprüft. Jedenfalls in den Fällen, in denen bisher die 9/10 nicht erfüllt war und keine Befreiung von der KvdR erfolgte. Das würde sogar bei der Weitergewährung einer ggf. befristeten Erwerbsminderungsrente (nicht jedoch bei Wechsel von Altersteil- in Altersvollrente) der Fall sein.

vgl. dazu => http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB5_5FFR3.5

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7 Antworten

W°lfgangam 17.04.2019 | 20:44
Hallo Ulli, > Meine Fragen wären nun Mir fehlen nur 9 Monate Mitgliedschaft für die Krankenkasse der Rentner. Kann ich, wenn ich jetzt 9 Monate arbeite, in diese von der DRV bezahlte Krankenkasse kommen. Zahle zur Zeit 185€ Krankenkasse selber? Nein, die KVdR (Krankenversicherung der Rentner/Pflichtmitgliedschaft) kann nicht rückwirkend hergestellt werden - die Rente läuft, es findet bei dieser Rente keine neue Bewertung der Voraussetzungen für die KVdR (9/10-Belegung) statt, auch nicht bei einer unmittelbaren Folgerente. Nebenbei, nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ist keine 'Arbeit' ...kein Hinzuverdienst, der bei der Rente anzurechnen ist – oder wurden/müssen Sie im Rahmen des 'Haushaltsscheckverfahrens' https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_in… angemeldet werden? Die 525 € mtl. wären dann zulässig ...mehr führt zur Rentenkürzung. > 2. Bekomme ich dadurch wieder die Möglichkeit auf DRV finanzierte Rehas? Wenn mit den zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus der Pflegetätigkeit damit erstmals/wieder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme erfüllt werden, dann ja. Bei einer laufenden vollen EM-Rente sollten Sie sich allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen ...Antrag stellen + abwarten. > 3. Erhöhe ich dadurch später noch meine Alterente ( noch 19 Jahre bis dahin) Grundsätzlich nicht. Ihre Rente hat bereits eine bis 60/62+ extra zugerechnete und rentenerhöhende Zeit, die auf der Basis Ihres vor Rentenbeginn zurückgelegten Versicherungslebens basiert. Die dabei jetzt laufenden Werte aus einer Pflegetätigkeit sind so 'mickrig', das bessert die eigene Altersrente später mal nicht auf. Erst neue Rentenzeiten - nach der schon bisher in Ihrer Rente zugerechneten Zeit - könnten einen Mehrbetrag bei der späteren Altersrente bringen. Gruß w.
Ulliam 18.04.2019 | 07:20
Vielen Dank, das hilft mir schon weiter. Ich hatte natürlich vergessen zu erwähnen, dass es sich hierbei jetzt um eine angemeldete Tätigkeit Lohnsteuerklasse 1 handelt. Dh Beiträge zur Arbeitslosen, Renten und Krankenversicherung werden abgeführt, ebenso Lohnsteuer. Es ist auch keine Pflegetätigkeit, Sonden mehr so ein „Besuchsdienst“ Finanziell lohnt es sich nicht, also es ist noch weniger als 450€ ich mache das eher, weil es eine win-win Situation ist ( Tagestrucktur auch für mich usw)
Ulliam 18.04.2019 | 12:48
Das glaube ich nicht. Ich denke, es wird zwar aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Krankenkasse abgeführt, aber die 185€ muss ich trotzdem weiter bezahlen
rosebudam 18.04.2019 | 12:46
Außerdem muss noch ergänzt werden, dass für die Dauer der mehr als geringfügigen krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung auch für die Rente diese Vorrangversicherung greift. D. h. in praktischen Umsetzung, dass Sie ab Beschäftigungsaufnahme nicht mehr freiwillig versichertes Mitglied Ihrer Krankenkasse sind, sondern aus Ihrem Lohn/Gehalt und aus der Rente Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.
rosebudam 18.04.2019 | 13:36
Sie können natürlich glauben, was Sie wollen. Aber lassen Sie sich doch einfach überraschen. Einige Tage/Wochen nach Anmeldung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten Sie einen Bescheid über die Neuberechnung der Rente (rückwirkender Wegfall des Beitragszuschusses und nachträgliche Erhebung der Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Im Gegenzug erhalten Sie die bereits gezahlten freiwilligen Beiträge von Ihrer Krankenkasse zurück.
Ulliam 18.04.2019 | 16:56
Dann würde sich diese Konstellation im Verhältnis zum 450€ Job ja doch finanziell lohnen für mich. Vielen Dank für die Info
W°lfgangam 18.04.2019 | 19:39
Hallo Experten-Antwort, interessanter Hinweis/Link ...Danke! Gruß w.
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