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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Dolli14.06.2019 | 10:16
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Ich kann nur 10 bis 12 Stunden pro Woche arbeiten und erhalte deshalb eine Erwerbsminderungsrente. Mein Berufsverband hat gute Preise ausgehandelt, so dass ich in Zukunft vermutlich weit über die Hinzuverdienstgrenze hinaus verdienn werde. Das mir dadurch die Rentenleistung gekürzt oder aufgehoben wird, ist mir klar. Ist dann aber auch mein EM-Rentenstatus aufgehoben? Das wäre nicht gut. Dann müsste ich ja bei weiterer Verschlechterung meines Gesundheitszustandes wieder einen neuen Antrag stellen. Ich gehe in 3 Jahren in Altersrente.Ich will gerne so gut ich kann arbeiten, aber ich will auch den Schutz behalten, falls ich noch kränker werde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dolli,

da kann ich Sie beruhigen. Ihr Hinzuverdienst wird - wie Sie korrekt angemerkt haben - bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze angerechnet. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein Ruhen des Anspruchs. Der Grundanspruch ("Status" - wie Sie es nennen) bleibt unberührt. Das gilt zumindest dann, wenn Sie - wovon ich ausgehe - im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens (drei bis weniger als sechs Stunden täglich) arbeiten.

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