Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dolli,
da kann ich Sie beruhigen. Ihr Hinzuverdienst wird - wie Sie korrekt angemerkt haben - bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze angerechnet. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein Ruhen des Anspruchs. Der Grundanspruch ("Status" - wie Sie es nennen) bleibt unberührt. Das gilt zumindest dann, wenn Sie - wovon ich ausgehe - im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens (drei bis weniger als sechs Stunden täglich) arbeiten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.