Hallo Dolli,
da kann ich Sie beruhigen. Ihr Hinzuverdienst wird - wie Sie korrekt angemerkt haben - bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze angerechnet. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein Ruhen des Anspruchs. Der Grundanspruch ("Status" - wie Sie es nennen) bleibt unberührt. Das gilt zumindest dann, wenn Sie - wovon ich ausgehe - im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens (drei bis weniger als sechs Stunden täglich) arbeiten.