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Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Dany F.18.08.2019 | 19:03
97 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, ich beziehe seit dem 1.7.19 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Vorher habe ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen und noch 20 Stunden in der Woche gearbeitet (bis es eben nicht mehr ging...) Ab 1.7.19 arbeite ich NICHT mehr, habe also KEINEN Hinzuverdienst. Nunmehr wird allerdings das Entgelt der Monate VOR dem Rentenbeginn der Vollrente als jährlicher Hinzuverdienst gezählt und somit wurde meine Rente gekürzt. Das kann doch nicht korrekt sein? Wenn jemand ab 1.12. Rente bezieht könnte es ja dann passieren, dass er gar keine Rente bekommt? Da muss doch ein Fehler im System sein? Können Sie mir das bitte erklären? Vielen Dank Dany F

2 Antworten

Falschfahreram 18.08.2019 | 19:28
Was heißt hier einer, viele Systemfehler!!! So kann jemand, der erst seine Rente zum 1.12. beansprucht, diese voll erhalten, bei Antrag ab 1.1.des Jahres gäbe es gar nichts!
Qam 19.08.2019 | 08:31
Nein, wieso sollte das ein Fehler im System sein? Die monatliche Betrachtungsweise des Hinzuverdienstes existiert nicht mehr. Es wird auf das Jahr geschaut, dies hat in den meisten Fällen dazu geführt, dass die Rentner besser gestellt werden/wurden. Da der HZV bis Ende des Jahres berücksichtigt wird kann es natürlich für Sie "schlechter" sein. Ist aber halt so und vom Gesetzgeber auch so gewollt - p.P. - persönliches Pech...
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