Hallo Markus,
wird eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung geleistet, besteht mit Aufnahme einer Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich nur noch ein Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Entfällt diese Beschäftigung wieder gilt entsprechend § 99 i. V. m. § 101 SGB VI, dass die neue befristete Arbeitsmarktrente ab Beginn des siebten Kalendermonats nach Wegfall der Beschäftigung geleistet werden kann. Es handelt sich hierbei dann um einen neuen Rentenanspruch.
Sie sollten bezüglich der erneuten Arbeitsmarktrente Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung