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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst-grenze

von Münster Helmuth28.02.2016 | 11:52
1848 Ansichten
3 Antworten

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Gemäß § 96a SGB VI ist eine Betriebsrente kein Einkommen und wird somit nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Warum wird dann bei Hinzuverdienst-grenze das SV-Brutto berücksichtig. Durch die Anrechnung der Betriebsrente habe ich ein höheres SV- Brutto. Das beteutet für mich eine Nachzahlung für das Jahr 2014.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmuth,

der Bezug einer Betriebsrente neben einer Erwerbsminderungsrente stellt, wie Sie ja bereits festgestellt haben, keinen Hinzuverdienst dar. Die Bewertung Ihres Hinzuverdienstes neben der Rente unterliegt den Vorschriften des Steuerrechts, zu dessen Verfahren in diesem Forum keine Aussagen getroffen werden können. Nutzen Sie doch bitte daher ein Forum, welches sich mit Steuerrecht auseinandersetzt oder ziehen Sie das Finanzamt oder einen Steuerberater zu Rate.

Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Recherche viel Erfolg.

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2 Antworten

SoKoam 28.02.2016 | 12:19
Das ist kein Thema für dieses Forum. Hilfe Steuerberater, Finanzamt etc.
Münster Helmutham 28.02.2016 | 12:50
Hallo ich muss an Rentenversicherung Nachzahlen weil ich über Hinzuverdienstgrenze gekommen bin. Beispiel mein Brutto ist 2000 Euro aber mit Betriebsrente SV- BRUTTO ist 2020 Euro und Hinzuverdienstgrenze ist bei 2010 Euro. Gemäß § 96a SGB VI ist eine Betriebsrente kein Einkommen und wird somit nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
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