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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente und insolvenz

von beate ternullo20.11.2012 | 13:02
3906 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten tag ich habe eine sehr wichtige frage mir wurde die erwerbsminderungsrente jetzt zugesprochen und ich bekäme auch eine rückerstattung der letzten jahre muß ich das jetzt alles in die insolvenz geben oder hätte ich wirklich anspruch auf meine rückzahlung bitte können sie mir dringend helfen meine rente ist bei ca.800 euro aber was ist mit dem rest bitte helfen sie mir danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2012 | 13:09

Siehe Fragestellung/Antwort bei folgendem Eintrag (anzumerken ist, dass es sich auch bei rückwirkend vom Rentenversicherungsträger gezahlten Rentenbeträgen um laufende Geldleistungen handelt):

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=19225

5 Antworten

Antijammerlappenam 20.11.2012 | 15:00
Und wie siehts mit dem Anspruch Ihrer Gläubiger aus ?
gast1am 20.11.2012 | 14:32
Mit "Punkt und Komma", würde sich das etwas einfacher lesen lassen...
Sozialröchler?am 20.11.2012 | 15:08
Bei einem Monatsbetrag von ca. 800 EUR ergibt sich kein pfändbarer Betrag und damit auch keine Zahlung an den Insovenzverwalter. Besondere Bedingungen können jedoch für sozialrechtliche Forderungen im Rahmen der §§ 51, 52 SGB I gelten. Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
Sozialröchler?am 20.11.2012 | 15:26
Was sollen solche unsinnigen Bemerkungen abseits der Rechtslage? Haben Sie schon mal versucht, einer nackten Person in die Tasche zu fassen oder mit ca. 800 EUR mtl. den Lebensunterhalt zu bestreiten? Vermutlich ist aus der hier anstehenden Rentennachzahlung auch noch der Erstattungsanspruch vorrangig verpflichteter Leistungsträger zu befriedigen, so dass da ohnehin nicht viel von der Rente für vergangene Monate übrig bleiben wird. Die Nettorente müsste mindestens 1.030,- EUR betragen, um überhaupt eine Pfändung durchzuführen. http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_waren…
Anfängeram 20.11.2012 | 18:35
Wenn Sie in Privatinsolvenz sind, haben Sie JEDE Änderung in den Einkommensverhältnissen dem Treuhänder mitzuteilen, sonst wird es nichts mit der Restschuldbefreiung.
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