Hallo Tuffitasse,
bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro im Kalenderjahr. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn ( Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie bestimmte Sozialleistungen. Auch die Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses können Einfluss auf ihre Rente haben. Die Rentenanspruch kann unter Umständen wegfallen, wenn sie über ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt allerdings bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Bitte melden sie trotzdem jede Erwerbstätigkeit ihrem Rentenversicherungsträger.