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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Minijob

von Hago17.06.2020 | 08:55
163 Ansichten
4 Antworten

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Einen schönen guten Tag , ich bin 61Jahr und bekomme die volle Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente. Jetzt möchte ich einen Minijob auf 450€ Basis aufnehmen . Der Job beinhaltet eine Nachtschlafhilfsbereitschaft von 8 St.die Woche für eine Nacht . Das heißt man fängt um 22Uhr an und geht 6Uhr morgens,man wird nur geweckt wenn die Hauptnachwache Hilfe braucht. Geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist dann für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, wenn die Beschäftigung oder Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich umfasst. Bei einem monatlichen Verdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (zzt. 525 Euro monatlich) ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird.

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3 Antworten

Kaiseram 17.06.2020 | 09:18
Natürlich.
William 17.06.2020 | 10:08
Sie dürfen täglich nur unter 3 h arbeiten. Es gibt keine individuelle Regelung! UNTER 3 h! Man kann nicht sagen, ach der eine baut in 8 h ein Auto das geht gar nicht, der andere läuft 8 h an der frischen Luft im Objeltschutz, frische Luft ist ok das geht. Ob Sie 8 h schlafen oder voll konzentriert sind ist für die unter 3 h Regelung irrelevant. Sie können auch nicht 3 Tage "ansparen" um dann am 4. Tag 8 h zu arbeiten.
W°lfgangam 17.06.2020 | 20:51
Ach?! ...wirklich _sehr_ detailliert dargestellt, was die individuelle Betrachtungsweise betrifft ;-) @Hago: lesen Sie diesen Beitrag mit allen weiteren Hinweisen/Verlinkungen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… dann wissen Sie viel mehr, als hier zu Ihrer Frage nur ansatzweise dargestellt worden ist. Gruß w.
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