Hallo Sylvie,
wenn Ihnen aufgrund des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften ( = Entgeltpunkte) übertragen werden, wird die Rente von dem Kalendermonat an um die Zuschläge erhöht, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist.
Ein Versorgungsausgleich ist durchgeführt, sobald der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig wird. (Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.)