Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rainer,
wenn Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin erhalten wollen, dürfen Sie eine Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen. Außerdem müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen – die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen – einhalten. Die Rentenhöhe beeinflusst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) und bestimmte Sozialleistungen.
Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleiben allerdings der Verdienst,
den Sie als Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt,
der Verdienst, den Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erzielen.
Siehe auch
file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(1).pdf
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Lesen Sie doch noch einmal die Antwort von KSC, zur Not mehrmals. Pflege ist keine Arbeit!Guten Tag, Ich bin voller(befristet)Erwerbsminderungsrentner und pflege derzeit meine Mutter. Die Pflegekasse sendete mir ein Formular wegen möglicher Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Ich pflege unentgeltlich täglich circa 2,5-3 Stunden. Wird diese Zeit als Arbeitszeit gewertet? Da von einer Beschäftigung unter 3 Std. täglich ausgegangen wird. Oder fällt die Pflege nicht darunter. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus. R.Ist die "unentgeltliche" Tätigkeit von Pflege einer Angehörigen Arbeit...bei Erwerbsminderungsrente?
Eröffnen Sie einen eigenen Thread und fragen nicht in einem schon von einem Experten beantworteten Thread nach. Lesen und verstehen scheint dann auch nicht so Ihr Ding zu sein, oder?Guten Tag, Ich bin voller(befristet)Erwerbsminderungsrentner und pflege derzeit meine Mutter. Die Pflegekasse sendete mir ein Formular wegen möglicher Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Ich pflege unentgeltlich täglich circa 2,5-3 Stunden. Wird diese Zeit als Arbeitszeit gewertet? Da von einer Beschäftigung unter 3 Std. täglich ausgegangen wird. Oder fällt die Pflege nicht darunter. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus. R.Ist die "unentgeltliche" Tätigkeit von Pflege einer Angehörigen Arbeit...bei Erwerbsminderungsrente?
Sehe ich auch so. Danke!Lesen und verstehen scheint dann auch nicht so Ihr Ding zu sein, oder?Dein Ding aber noch weniger. Die Antwort des Experten passt überhaupt nicht zur Frage :-) Azubi am Werk.
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