Hallo Rainer,
wenn Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin erhalten wollen, dürfen Sie eine Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen. Außerdem müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen – die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen – einhalten. Die Rentenhöhe beeinflusst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) und bestimmte Sozialleistungen.
Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleiben allerdings der Verdienst,
den Sie als Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt,
der Verdienst, den Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erzielen.
Siehe auch
file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(1).pdf
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung