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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld

von Nachfrager06.11.2022 | 21:15
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7 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich habe heute ein Video gesehen, da wurde gesagt, dass Pflegegeldempfänger keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale im Dezember haben. Gilt das auch wenn daneben eine Rente gezahlt wird? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachfrager,

die Energiepreispauschale soll Stand heute im Dezember grundsätzlich an Rentenbezieher ausbezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Abschlägeam 06.11.2022 | 21:59
Noch ist die Energiepreispauschale III nicht ganz in trockenen Tüchern, also noch nicht 'Gesetz'. Vorgesehen ist dort aber, dass Personen, die per Stichtag 1.12.22 Rente beziehen, diese Pauschale dann Mitte Dezember erhalten sollen. Dies betrifft also auch Rentner, die entweder die 'pflegebedürftige Person' selbst sind, oder Rentner, die diese Person (oder auch einen Nichtrentner) pflegen. Allein der Anspruch auf Pflegegeld löst allerdings m.W. in keinem der EEP-Pakete I-III einen Anspruch aus. Nähere Informationen sind auch hier zu finden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ue…
Reginaam 09.11.2022 | 09:31
Hallo Sollte dieses eintreten, das bei einer Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld keine Heizkostenpauschale gezahlt wird, ist das eine Frechheit. Was hat das Pflegegeld mit den Heizkosten zu tun. Erstmal heißt es immer Pflegende sollen entlastet werden, dafür wurde das Pflegegeld erhöht. Ebenso sollte man Bedenken , daß Pflegende Personen eher frieren, durch die mangelde Bewegung. Also werde ich mein Mann ab jetzt weniger Pflegen, damit er in den eigenen Wänden nicht friert. Das geht gar nicht,findet den Fehler. Das sollte dringends überdacht und bearbeitet werden.
Abschlägeam 09.11.2022 | 11:00
Zitat von Regina anzeigenausblenden
Hallo Regina, ich glaube, Ihre Bedenken hierzu sind in dieser Konstellation unbegründet. Wenn Sie und/oder Ihr Mann Rentner sind (auch Erwerbsminderungsrentner), dann haben Sie auch einen Anspruch auf die 300 EUR. Ggfs. also sogar zwei Mal. Das hat mit dem Pflegegeld nichts zu tun. Es gibt zwar in allen drei Entlastungspaketen keine separate Energiepauschale für Pflegegeldbeziehende. Also für Personen, die mindestens PG2 haben und Pflege durch Angehörige erhalten und deshalb Pflegegeld beziehen. Jedoch sind diese Personen ja meistens entweder schon Altersrentner oder eben auch EM-Rentner. Oder sind u.U. trotz Pflegegrad noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erhalten die Pauschale dann vom Arbeitgeber (bzw. haben diese schon erhalten). Die betrifft dann ggfs. auch die pflegende Person (in dem Fall Sie als Ehefrau), dass Sie, wenn Sie also selbst nicht Rentnerin sind, die Pauschale über einen Arbeitgeber erhalten könnten. Somit sind eigentlich auch Pflegegeldbezieher nicht vergessen worden. Und das Pflegegeld selbst wird NICHT auf andere Sozialleistungen angerechnet. Und auch nicht auf eine EM-/Altersrente. Also verfolgen Sie die Nachrichten, ob dieses III. Entlastungspaket (das nun auch die Rentner berücksichtigt), bei dem nur noch Unterschriften und die Verkündung fehlen auch so rechtzeitig als 'Gesetz' in Kraft tritt, dass die geplante Auszahlung zum 15.12. tatsächlich funktioniert. Alles Gute!
Peter T.am 09.11.2022 | 11:01
Wie kommen Sie darauf das Rentner die Pflegen keine Energiepauschale erhalten? Es bekommen alle Rentenbezieher. Es wird dort nicht geschaut ob man jemanden pflegt ect. Daher verstehe ich die Reaktion nicht so ganz...
Deutsche Rentenversicherung
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