Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

erwerbsminderungsrente und schwerbehindertengrad

von Angela09.12.2008 | 20:02
7667 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seit 2003 habe ich einen Schwerbehindertengrad von 40 % und bezog eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die jetzt wegen immer schlechter werdenden Gesundheitszustandes in die volle Erw.-Mind.-Rente umgewandelt wurde. Wäre es sinnvoll, einen Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen, welche Vorteile hätte dieser und hätte dies auch Auswirkungen auf die Abzüge von 10,8 % bzw. bei Übergang in die Altersrente? Danke für Ihre Antwort im voraus.

6 Antworten

Corlettoam 09.12.2008 | 21:22
Mit " nur " 40% haben Sie KEINEN Schwerbehindertenstatus. Dieser beginnt erst ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % . Ein Grad der Behinderung und eine Rente wegen Erwerbsminderung haben nichts miteinander zu tun. Natürlich können Sie immer einen Verschlechterungsantrag stellen und versuchen somit den Grad ihrer Behinderung zu erhöhen um zumindest den Schwerbehindertenstatus mit 50 % zu erreichen. Sie haben aber als EM-Rentner außer einem erhöhten Steuerfreibetrag ( wenn Sie nicht schon eine NV-Becheinigung haben ), dadurch keinerlei Vorteile. Beim Übergang in die Altersrente ist jedoch eine Schwerbehinderung insofern von Vorteil, da Sie ihre EM-Rente dann zu einem früheren Zeitpunkt in die Altersrente umwandeln können. An der Höhe der Rente ändert sich jedoch in den meistens Fällen nichts.
kati1am 09.12.2008 | 23:36
Corletto, und wenn früher in Rente mit einer Schwerbehinderung, winkt da trotzdem der Abzug? Also wäre man da ja auch angeschmiert. Schwerbehindert, früher in Rente, und dann noch Abzüge. Ich bin schwerbehindert GdB 50 und kann auch erst mit 65 J. und 2 Monaten meine volle Rente bekommen. Ich überlege, ob ich ATZ mache und meine Firma da mitspielt. Die zicken etwas. Im alten Arbeitsvertrag steht (25 J. alt), dass ich mit 63 das Rentenalter erreicht habe. Das ist doch wohl bei diesen Zeiten nicht mehr gültig. Im neuen Vertrag steht darüber nichts mehr. Die Zeiten haben sie ja geändert. Oder droht gar Zwangsverrentung? Da stelle ich mich aber auf die Hinterbeine, Gruss kati1
Offiziellam 10.12.2008 | 00:33
Offiziell hat ein GdB mit einer Erwerbsminderungsrente nichts zu tun; für MICH INoffiziell allerdings ganz gewaltig! Eine der ersten Fragen während einer Reha (Reha vor Rente) war bisher IMMER die Frage nach dem Schwerbehindertenausweis. Nach der 4. Rentenverlängerung bin ich SEHR davon überzeugt, dass ohne mein GdB von 80% keine weitere Verlängerung mehr erfolgt wäre. Ist aber nur meine persönliche Meinung und es sind auch nur meine persönlichen Erfahrungen.
Keith Moonam 10.12.2008 | 08:32
Hallo Kati, selbst bei Geburtsjahrgang 1964 und jünger wurde die Altersgrenze für die Altersrente bei Schwerbehinderung lediglich auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenalter "65 plus 2 Monate" findet sich bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht. Sofern Sie (beispielsweise) Geburtsjahrgang 1948 sind, erreichen sie zwar die Regelaltersgrenze erst mit 65 Jahren und zwei Monaten, die AR für schwerbehinderte Menschen können sie - sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden, u.a 35 Versicherungsjahre etc. - bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Corlettoam 10.12.2008 | 08:03
Natürlich unterstützt ein zuerkannter Schwerbehíndertenstatus und da ein möglichst hoher GdB , indirekt - auch den Antrag auf eine EM-Rente. Vor allem wenn die Erkrankungen/Beschwerden/Einschränkungen welche zur Anerkennung der Schwerbehinderung geführt haben , dieselben sind welche im EM-Rentenantrag angeführt werden. Und wenn der Schwerbehindertenstatus dann noch ( kurz ) vor dem EM-Rentenantrag festgestellt wurde, sollten die ärztlichen Unterlagen/Atteste/Befundbericht natürlich auch mit bei der RV eingereicht werden. Zur vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung und den Abzügen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11950/SharedDo…
Rosannaam 10.12.2008 | 10:26
Hallo Kati1, >>Im alten Arbeitsvertrag steht (25 J. alt), dass ich mit 63 das Rentenalter erreicht habe.<< Seit wann steht in einem Arbeitsvertrag das Rentenalter? Selbst wenn, hat das vor 25 Jahren auch schon nicht gestimmt. Das Rentenalter (für die Regelaltersrente) war immer das 65. Lebensjahr! Denn für eine vorzeitige Altersrente sind ja zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, die man zu Beginn der Beschäftigung überhaupt nicht voraussehen kann... Je nachdem, welcher Jahrgang Sie sind, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ja auch schon mit 63 abschlagsfrei in Anspruch nehmen (ohne Vertrauensschutz/ bis Jahrgang 1951). Danach wird diese Altersgrenze in 1-Monatsschritten angehoben. Weitere Voraussetzung für diese AR ist natürlich die Wartezeiterfüllung von 35 Vers.Jahren. Also nur keine Panik! MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026