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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung

von Bernhard V.25.06.2018 | 22:28
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14 Antworten

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Hallo, Ich bin 55 Jahre und habe seit 2 Monaten eine unbefristete Schwerbehinderung GdB 100 mit Merkzeichen. Bin jetzt arbeitslos geworden. Mein AG hat Personal im großen Stil abgebaut (Outsourcing). Ich möchte die Erwerbsminderungsrente beantragen. Viele von meinem Bekanntenkreis behaupten ich hätte sehr gute Chancen. Wie ist die beste Vorgehensweise? Danke. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard V.,

eine festgestellte Schwerbehinderung ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Erwerbsminderung. Die Schwerbehinderung kann jedoch ein Indiz dafür sein, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Der Beginn einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom festgestellten Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, des Datums der Rentenantragstellung und ob die Erwerbsminderung auf Dauer oder befristet festgestellt wurde.

Wird rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, kann die Agentur für Arbeit für den Nachzahlungszeitraum der Rente einen Erstattungsanspruch beim Rentenversicherungsträger geltend machen. Wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hat der Rentenversicherungsträger indes zu prüfen, inwieweit das Arbeitslosengeld nach § 96a SGB VI auf die teilweise Erwerbsminderungsrente anzurechnen ist.

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13 Antworten

KSCam 25.06.2018 | 22:39
Wenn die "vielen Bekannten" Ärzte und sogar Arbeitsmediziner sind, dann ist Ihre Chance riesengroß. Sie Ihre Bekannten medizinische Laien, dann haben die wohl eher wenig medizinische Kenntnisse um Ihre Rentenchancen zu beantworten. Die Begriffe Erwerbsminderung und Schwerbehinderung sind unterschiedlich definiert. Es gibt Schwerbehinderte, die ganz normal arbeiten können, andere sind hingegen auch erwerbsgemindert. Gegenfrage: würden Sie ohne den Personalabbau denn auch diese Frage stellen oder könnten Sie dort arbeiten, wenn die Firma nicht abgebaut hätte?
KSCam 25.06.2018 | 22:43
Zur Vorgehensweise: Im Zweifel beantragen Sie eben die EM Rente, im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt. Taktiktipp: sollte das Arbeitslosengeld höher sein als die EM Rente (vgl. jährliche Renteninformation) hat es keine Eile den Rentenantrag zu stellen. Es wäre ja schon ungeschickt wenn jemand, der noch ein Jahr lang ALG in Höhe von 1500 € beziehen könnte sofort die Rente beantragt, wenn diese nur bei 1000 € läge. :)
Marcoam 25.06.2018 | 23:32
Wie schon erwähnt sagt eine Schwerbehinderung grundsätzlich nichts über eine EM aus. Dennoch kann sie als Indiz für eine EM dienen sofern sich die Behinderungen auch auf die Arbeit einschränkend auswirken. Wenn Sie ihre Arbeit verloren haben und Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben, weil Ihre Behinderung im Wege steht, gibt es die Möglichkeit eine Arbeitsmarktrente zu bekommen, wenn eine EM fehlt. Da Sie aber 55 sind haben sie einen längeren ALG1 Anspruch den ich persönlich zwar nicht voll ausschöpfen würde bis zum Antrag auf EM Rente, da dieser durchaus ein halbes Jahr und länger daueren kann, ich würde aber auch nicht sofort einen Rentenantrag stellen. Wie auch immer Sie es halten mit dem Zeitpunkt des Antrags, ob Sie so einfach eine EM Rente bewilligt bekommen ist eher anzuzweifeln. Klären Sie erstmal alles mit dem Arbeitsamt das auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt bewertet. Wenn das alles feststeht können Sie den Antrag stellen. Ich sage mal so, mit über 55 Schwerbehinderung 100 GdB plus Merkzeichen ist die Aussicht auf dem Arbeitsmarkt schlecht! Vielleicht reicht das für eine Arbeitsmarktrente.
Bernhard V.am 26.06.2018 | 07:35
Hallo, Danke für Ihre Antworten. Meine Arbeitsvermittlerin von der AfA teilte mir mit, dass ich so gut wie keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt hätte und empfiehlt mir unbedingt die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Aufgrund meiner Schwerbehinderung hätte ich sehr gute Chancen. Zur Zeit erhalte ich ein Alg 1 in Höhe von 1.600 Netto. Meine Erwerbsminderungsrente würde ca. 1.400 Brutto sein. Ab welchen Zeitpunkt erhalte ich die Rente und wie wird das verrechnet? @ Marco; Wer bekommt heute schon so einfach einen GdB 100 mit MZ unbefristet vom Versorgungsamt zugesprochen. Diese Menschen sind unwiederbringlich erwerbsgemindert und ab ein bestimmtes Alter nicht mehr vermittelbar. Mit freundlichen Grüßen
100% schwerbehindertam 26.06.2018 | 13:40
Hallo Bernhard, ich habe ebenso einen unbefristeten GDB 100. Mir ist es ähnlich wie dir ergangen. Industrie 4.0. Meine Arbeit, die ganze Abteilung der IT, wurde nach Indien verlagert. Wer nach Indien mit gegangen ist, bekam dort einen neuen Vertrag. Wer nicht dort hin ging, so wie ich, mußte zum Arbeitsamt. Mit GDB100 nimmt dich niemand mehr mit 55 Jahren, da kannst du dir sicher sein. GDB100 ist nicht nur ein Indiz, sondern ein hartes Indiz. Ich habe im Bewilligungsbescheid für den GDB100 noch vegitative Störungen drin stehen. Ich bekam sofort eine unbefristete volle Erwerbsgemindertenrente. Ehrlich gesagt, ich hätte das zuvor nicht geglaubt, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, nach dem, was ich hier schon Jahrelang lese. Ich wünsche dir viel Glück und zur Not gehe bis zur letzten Instanz, dem Sozialgericht, die sprechen sie dir dann spätestens zu.
Monaam 19.01.2019 | 01:03
Mir wurde zum zweiten mal meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt ihr schreibt immer das gleiche das mit 91 da war ich sieben jahre alt ich bekomme meine Grundsicherung von Bezirk Mittelfranken und nicht mehr Landratsamt lauf bei mir steht im versicherungslauf krank drin möchte gerne wissen warum immer bei mir abgelehnt wird ich werde mit der VdK klären was wir machen bin sehr enttäuscht das mir Steine im weg legt werden
Danielaam 19.01.2019 | 07:16
@ Mona : mach doch bitte einen eigen Beitrag zu deiner Frage auf. Wenn du schon seit deinem 7 Lebensjahr in GruSi bist, könnte es zb auch sein, dass du die sozialrechtlichen Bedingungen nicht erfüllt hast.
Modi1969am 19.01.2019 | 09:12
Hallo Bernhard, Sie schreiben, dass Sie 1600 Euro Alogeld, aber nur 1400 Euro EM-Rente hätten. Selbst wenn die 1400 Euro der Nettobetrag wären (ansonsten noch da. 11 % für KV/PV abziehen..), würden Sie bei Bewilligung der Rente 200 Euro mtl. verlieren. Wenn zur Rente noch bAV kommt, die oberhalb (netto!) liegt, wäre frühzeitiger Antrag sinnvoll, ansonsten schießen Sie sich ein finanzielles Eigentor... Letztendlich sind aber Sie der Souverän und entscheiden, ob und wann Sie Rente beantragen...
Modi1969am 19.01.2019 | 09:14
Ergänzung: bAV netto größer 200 Euro...
DRVam 19.01.2019 | 11:08
Fazit: Bevor noch mehr User sinnige oder unsinnige Beiträge von sich geben, lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung individuell beraten. Das ist allemal besser als ein öffentliches Forum, welches nur Denkanstöße liefern kann.
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