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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung

von Susanne17.07.2018 | 17:55
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11 Antworten

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Hallo, ich habe keinen Anspruch auf Alg 1 und auch keine weiteren staatliche Unterstützung, da mein Mann zuviel verdient. Ich bin jetzt 55 Jahre und habe einen unbefristeten GDB 100 mit MZ G und B. Demnach müsste mir doch die volle EMR zustehen? Aufgrund meiner Schwerbehinderung bin ich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Meine Ärtze raten mir die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Was muss ich tun, damit es reibungslos funktioniert. Ich kann nicht mehr arbeiten. Könnte ich nicht einfach meinen Schwerbehinderten Ausweis der RV zuschicken und die genehmigen mir die volle EMR. Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

für die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung nicht entscheidend, vielmehr geht es darum, ob das (Rest-)Leistungsvermögen die Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt.

Ob eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, wird in der Regel durch eine Begutachtung beim Sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers geprüft.

Sie können einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

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10 Antworten

Schorscham 17.07.2018 | 18:43
Bei mir reichte damals ein Anruf und 3 Tage später war schon der Rentenbescheid in meinem Briefkasten. (Ironie off !!) MfG
memyselfam 18.07.2018 | 09:27
Es gibt genügend Schwerbehinderte mit GdB 100 und allen möglichen Merkzeichen, die sogar bis zur regulären Altersrente voll arbeiten! Die beiden Sachen EM Rente und Schwerbehinderung haben sehr wenig miteinander zu tun.
Schadeam 18.07.2018 | 17:54
Da gibts doch wirklich nur eines: wenn Ihnen Ihre Ärzte dazu raten stellen Sie den Antrag auf Rente und warten die Entscheidung ab. In einigen Wochen wissen Sie dann ob Sie Rente bekommen oder (warum auch immer) nicht. Das machen Sie bei der DRV beratung, im Rathaus oder selbst online oder mit formlosem Schreiben...... Die Antwort auf Ihre Frage ist doch wirklich so nahe liegend, dass die Fragestellung eigentlich unnötig war. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten für eine EM Rente erfüllt haben, 5 Beitragsjahre plus 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. :)
esox66am 16.05.2019 | 18:41
Ich möchte mal etwas dazu sagen. wenn jemand Taub ist bekommt er 100% GDB vollkommen korrekt. Er oder Sie ist in seiner Beweglichgkeit nicht eingeschränkt. Wie sieht es dann aus wenn jemand als LKW Fahrer oder Bus-Fahrer oder Tiefbauarbeiter 50% GDB hat mit dem Merkkennzeichen G? Dieser Mensch darf auf seinen alten Berufen weniger als 3 Stunden täglich arbeiten aber ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt trotzdem 6 Stunden und mehr einsetzbar.Was soll das? Dieser Mensch ist kaputt und wird weiterhin gequält. Das ist aus meiner Sicht absolut nicht tragbar. MGF esox66
Ulliam 16.05.2019 | 20:17
An die Fragestellerin: Dein GDB hat leider gar nichts mit Erwerbsminderungsrente zu tun, es sind zwei völlig verschiedenen Dinge. Erstmal solltest du überprüfen, ob du die sozialrechtlichen Anforderungen erfüllst (36 Monate in den letzten 5 Jahren gearbeitet). Dann währe das beste, du lässt dich erstmal krankschreiben
Anti-Kaiseram 16.05.2019 | 20:08
Hat da der kleine Kaiser Angst das man ihm seinen Rang abläuft?! Keine Angst, unter den Trollen bleibst du der Kaiser :-)
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