Hallo Susanne,
für die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung nicht entscheidend, vielmehr geht es darum, ob das (Rest-)Leistungsvermögen die Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt.
Ob eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, wird in der Regel durch eine Begutachtung beim Sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers geprüft.
Sie können einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.