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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Selbständiger Nebenjob

von Simone W.02.08.2015 | 09:40
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28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich würde gerne als Stadtführerin etwas dazuverdienen, bis maximal 450 Euro pro Monat. Allerdings auf Selbständigenbasis, nicht als angestellter Minijob. Welche Auswirkungen hätte das auf meine befristete Erwerbsminderungsrente ? Muss ich irgendetwas an Formalitäten gegenüber der Rentenversicherung beachten?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nur geleistet werden, wenn sich das erzielte Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Hinzuverdienstmöglichkeiten hält. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 EUR.

Die Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen und eine Erklärung über die zu erwartende Einkommenshöhe abgeben sowie nachweisdienliche Unterlagen (z. B. gewissenhafte Schätzung) vorlegen. Die Überprüfung des angenommenen Einkommens erfolgt später anhand des Einkommensteuerbescheides, der regelmäßig bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzureichen ist, sobald Ihnen dieser vorliegt. Das monatliche Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist grundsätzlich pauschalierend zu ermitteln, d. h. für die Ermittlung des Hinzuverdienstes ist ein Zwölftel des Jahreseinkommens gemäß dem Einkommensteuerbescheid maßgebend.

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit steht dann der Annahme eines verschlossenen (Teilzeit-)Arbeitsmarktes entgegen, wenn sie täglich 3 Stunden und mehr umfasst. Beruht die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes (Seite 2 des Rentenbescheides) ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der selbständigen Tätigkeit die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen bis zu 450 EUR ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, das eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird.

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27 Antworten

Schorscham 02.08.2015 | 14:14
Sofern Sie eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung erhalten, muss die tägliche Arbeitzeit UNTER 3 Stunden liegen, da ansonsten keine VOLLE Erwerbsminderung mehr vorliegt. Natürlich kann es sein, dass sich der zuständige DRV-Sachbearbeiter nicht für die tatsächliche Arbeitszeit interessiert sondern nur für die Höhe des Hinzuverdienstes. Es kann aber auch sein, dass bei Überschreitung der "UNTER 3-Stunden-Regelung" ein Überprüfungsverfahren eingeleitet wird. Ob eine "Stadtführung" in 2 Stunden und 45 Minuten zu schaffen ist, müssen Sie beurteilen. Bei dieser Gelegenheit drängen sich übrigens auch die Fragen auf, ob Sie nicht sogar hauptberuflich als "Stadtführerin" arbeiten könnten und ob dann noch eine (volle) Erwerbsminderung vorliegt..... Kein Mensch kann wissen, wie der zuständige DRV-Sachbearbeiter das sieht.
W*lfgangam 02.08.2015 | 19:07
...wie immer 'Quark', Schorsch *). Sollte so sein, ist aber kein _Muss_, wenn die 3-Std-Regel überschritten wird. Simone W., lesen Sie diesen Beitrag, besonders den letzten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w. *) Würden Sie das mal für den unbeteiligten EM-Rentenbezieher so begründen, das auch der Bein-amputierte 58-jährige Dachdecker in seinem Elektro-Rollstuhl von der Durchführung von Stadtführungen _immer_ unter sofortigem Verlust seiner voller EM-Rente ausgeschlossen wird ...selbst wenn er Vollzeit in der Stadt rumjökelt und Besuchergruppen hinter sich herzieht? (edit - Die Redaktion) Ich 'liebe' absolute Aussagen/das ist so/ohne rechtliche Alternativen aufzuzeigen ;-(
Schorscham 02.08.2015 | 20:04
Wenn der beinamputierte Dachdecker tatsächlich ganztags als Stadtführer tätig sein kann, ist er auch nicht mehr (vollständig) erwerbsgemindert, auch wenn er nicht mehr als Dachdecker arbeiten kann. Im Übrigen wäre es nicht schlecht, wenn Sie nicht nur einzelne Satzteile meiner Beiträge zur Kenntnis nehmen würden, sondern den gesamten Text, Sie besonders schlauer Beamter. ;-)
Simone W.am 03.08.2015 | 10:17
Zunächst einmal trotzallem danke dass Sie sich die Mühe gemacht haben etwas zu meinen Fragen zu schreiben. Mit war nicht bewusst, dass auch hier Forumtrolle aktiv sind ;) Muss ich irgendetwas an Formalitäten gegenüber der Rentenversicherung beachten?
Hben Sie sich mal Ihren Rentenbescheid durchgelesen? Da steht auf Seite 4/5/6 etwas zu "Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten". Gruß
JA. Danke für Ihr aufmerksames Durchlesen meiner Fragen. Entweder 3 Stunden ODER 450 Euro, je nachdem, was ZUERST erreicht wird. LOGISCHE Schlussfolgerung ist, sollte man MEHR als 3 Stunden arbeiten oder auch MEHR als 450 Euro(bis zu ZWEI mal im Jahr in AUSNAHMEFÄLLEN auch darüber, wobei diese zu BELEGEN sind und die Auswertung MEIST Ansichtssache des Sachbearbeiters ist) Eine Stadtführung würde hier MAXIMAL 2 Stunden dauern, lieber "Schorsch", wäre dies NICHT der Fall, hätte ich mir KEINE Gedanken über dieses Vorhaben gemacht. Soweit habe ich das schon im VORFELD beurteilt, wie Sie folgerichtig vermuten. Offenbar drängt sich IHNEN die Frage auf, ob nicht eine hauptberufliche Tätigkeit MÖGLICH wäre. Sicherlich ist dies vom individuellen GESUNDHEITSZUSTAND abhängig, den ich hier mit Sicherheit NICHT diskutieren werde. Dies obliegt letztendlich der RV, auch bei einer Überprüfung. Weiterhin könnte man ja dann JEDEM Arbeitssuchenden unterstellen, dass er arbeiten KÖNNTE und ja eigentlich gar nicht will - als Folge könnte mnan ja die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen, nicht wahr ? Und meine Frage war auch NICHT, wie der zuständige Sachbearbeiter das sieht. Wie gesagt, danke trotzdem für Ihre Zeit und die Zeilen.... Sofern Sie eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung erhalten, muss die tägliche Arbeitzeit UNTER 3 Stunden liegen, da ansonsten keine VOLLE Erwerbsminderung mehr vorliegt.
...wie immer 'Quark', Schorsch *). Sollte so sein, ist aber kein _Muss_, wenn die 3-Std-Regel überschritten wird. Simone W., lesen Sie diesen Beitrag, besonders den letzten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Gruß w. *) Würden Sie das mal für den unbeteiligten EM-Rentenbezieher so begründen, das auch der Bein-amputierte 58-jährige Dachdecker in seinem Elektro-Rollstuhl von der Durchführung von Stadtführungen _immer_ unter sofortigem Verlust seiner voller EM-Rente ausgeschlossen wird ...selbst wenn er Vollzeit in der Stadt rumjökelt und Besuchergruppen hinter sich herzieht? (edit - Die Redaktion) Ich 'liebe' absolute Aussagen/das ist so/ohne rechtliche Alternativen aufzuzeigen ;-(
W*lfgang, danke für den Link. Ich sehe schon, Sie und Schorsch pflegen eine intensive Diskussionsfreundschaft ;) Leider muss ich auch Ihnen entgegnen, dass es mir nicht um die Stundenzahl oder die 450 Euro Grenze geht. Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mir geht es nicht um die Grenzen Geld/Zeit und Machbarkeit dieser Idee, sondern als Hauptaugenmerk um die Selbständigkeit. Aber vielleicht ist das zu speziell, da man ja: zunächst ein Gewerbe anmelden müsste, Steuern und Sozialversicherung berücksichtigen müsste, abklären in wie weit "Betriebsausgaben" wie z.B. ein Fähnchen zur Gruppenidentifikation vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt abzuziehen sind, sofern überhaupt erlaubt. weiterhin, wie weise ich den "Verdienst" nach ? Reicht eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung ? All diese Fragen spielen ja zusammen. Aber vielleicht sollte ich dann bei der RV direkt anfragen. Einen nicht selbständigen Minijob zu melden ist ja erstmal grundsätzlich unproblematisch, aber um solch einen geht es mir ja gar nicht.
Simone W.am 03.08.2015 | 15:55
Vielen Dank Herr oder Frau Experte, das hat mir weitergeholfen. Ich werde mich noch ein wenig informieren und dann nochmal abwägen, inwieweit das Ganze mit meinem Gesundheitszustand überhaupt vereinbar ist. Notfalls direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. @Conrad oder "Schorsch"? ich verstehe Ihre Antwort nicht. Wenn 1 Stunde im Monat gearbeitet wird und 500 Euro verdient werden, liegt man über der Grenze. Wenn man 8 Stunden pro Tag arbeiten und man 1 Euro verdient, liegt man über der Zeitgrenze. Aber zum wiederholten Male, das war NICHT meine Frage, daher stellt sich auch nicht die Frage nach Besserwisserei :) @ "schorsch" Vielleicht lesen Sie sich meinen Text nochmal durch. Es wäre nicht schlecht, wenn Sie nicht nur einzelne Satzteile meiner Beiträge zur Kenntnis nehmen würden, sondern den gesamten Text. Einen schönen Tag noch allerseits !
W*lfgangam 03.08.2015 | 19:13
Zitat von Simone W. anzeigen
Hallo Simone H., die Bedingungen bei Hinzuverdiensten aus (abhängiger) Beschäftigung oder (selbständiger) Tätigkeit sind grundsätzlich identisch, aber mit kleinen Differenzierungen - wie von Experte/in dargestellt. Hauptunterschied finanzieller Art wäre, dass Sie nicht ein 2x mögliches Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten auf das steuerrechtlich Jahreseinkommen/zulässiger steuerrechtlicher Gewinn (5400 EUR) draufrechnen können (plus 900 EUR). Dann müssten Sie in der Tat Monatsabrechnungen führen. Bei selbständiger Tätigkeit ist die Jahresrechnung durchaus bequemer - so können auch mal relative Null-Monate sein und in vielleicht 4-6 touristenstarken Monaten liegen sie deutlich jenseits der 450-EUR-Grenze ...aus der Jahresrechnung lässt sich das nicht erkennen, sofern die 5400 EUR nicht überschritten werden – damit sind Sie in der tatsächlichen Zeit- und Einkommenseinteilung etwas flexibler, wenn die deklarierten mtl. 'Mittelwerte' eingehalten werden. Gruß w.
Schorscham 03.08.2015 | 20:40
Diese Aussage ist definitiv falsch! Entscheidend sind immer die tatsächlichen Gegebenheiten. Da heutzutage Stundenlöhne von unter 6 Euro keine Seltenheit sind, können 3 Arbeitsstunden pro Tag sogar sehr schnell erreicht werden. Wer trotzdem russisches Roulette spielen will, darf sich hinterher aber nicht beschweren, wenn es brenzlig wird. MfG
W*lfgangam 03.08.2015 | 21:51
Zitat von Schorsch anzeigen
Schorsch, Sie sollten sich dringendst um eine Stelle in einem Grundsatzreferat der DRV bemühen, um da mal gründlich nach eigenem Gutdünken die Rechtslage auf Vordermann zu bringen. Aber Vorsicht, 8 Std. online in Foren abhängen, und Sie sind Ihre EM-Rente los ;-) Eigentlich reden wir doch beide über die selben Probleme, die bei EMRT/Hinzuverdiensten entstehen können ...Sie mehr gefühlt, ich mehr rechtlich bewertet. So lange das allen Fragenden hier zum Ausgleich/Bewertung der unterschiedlichen Meinungslagen gereicht, ist's doch okay, hilft allen weiter, wenn sie sich der richtigen Grundlagen bedienen. Wenn _anschließend_ das Kind im Brunnen ersoffen ist, mangels Informationsbereitschaft ... Gruß w.
Schorscham 03.08.2015 | 21:26
Diese "Arbeitsanweisungen" sind offensichtlich angesichts der üblichen Niedriglöhne nicht (mehr) zeitgemäß. Das ist auch diversen SG-Richtern bekannt, wie ich von Betroffenen gehört habe. Es gibt auch "Arbeitsanweisungen", nach denen der Teilzeitarbeitsmarkt "grundsätzlich" als verschlossen gilt, obwohl in manchen Regionen krampfhaft nach solchen Arbeitskräften gesucht wird. Dumm für die hier mitlesenden Betroffenen, wenn Ihre "Arbeitsanweisungen" eines Tages klammheimlich an die realistischen Verhältnisse angepasst werden.....
W*lfgangam 03.08.2015 | 21:12
Zitat von Schorsch anzeigen
Ach Schorsch...einfach mal die frei zugänglichen Arbeitsanweisungen der DRV nachlesen. Entsprechende Quellen wurden hier bereits publiziert - wie grundsätzlich der Hinzuverdienst/eine Beschäftigung/Tätigkeit zu bewerten ist. Und Experte/in sprach von 'grundsätzlich' ...im Juristendeutsch: es gibt Ausnahmen – aber dafür muss man falsch von richtig unterscheiden können/was ist im Einzellfall zulässig/möglich – und nicht mit der 3 Std./450-EUR-Klatsche auf alle Leistungswilligen aus dem EM-Rentenbereich draufschlagen ;-) Gruß w.
Simone W.am 03.08.2015 | 22:10
Das ist auch diversen SG-Richtern bekannt, wie ich von Betroffenen gehört habe.
Schorsch, Sie sollten sich dringendst um eine Stelle in einem Grundsatzreferat der DRV bemühen, um da mal gründlich nach eigenem Gutdünken die Rechtslage auf Vordermann zu bringen. Aber Vorsicht, 8 Std. online in Foren abhängen, und Sie sind Ihre EM-Rente los ;-) Eigentlich reden wir doch beide über die selben Probleme, die bei EMRT/Hinzuverdiensten entstehen können ...Sie mehr gefühlt, ich mehr rechtlich bewertet. So lange das allen Fragenden hier zum Ausgleich/Bewertung der unterschiedlichen Meinungslagen gereicht, ist's doch okay, hilft allen weiter, wenn sie sich der richtigen Grundlagen bedienen. Wenn _anschließend_ das Kind im Brunnen ersoffen ist, mangels Informationsbereitschaft ... Gruß w.
Ich habe mich auch schon gefragt, die Zeit die "Schorsch" hier im Forum verbringt ist mit Sicherheit mehr als 3 Stunden pro Tag, allerdings höchstwahrscheinlich ohne Entgelt. Gilt das dann nicht auch als Überschreiten der 3 Stunden Grenze und müsste gemeldet werden ? Wenn ich mich nicht irre, müssen ehrenamtliche Engagements doch auch angegeben werden, oder ? danke übrigens noch für die letzte Antwort, W. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass die RV auch Monatsabrechnungen verlangen kann, insofern sieht es dann auch schon wieder anders aus. Aber ich habe nicht vor, monatlich über die Grenze zu kommen.
Schorscham 03.08.2015 | 23:47
Als Bezieher einer BU-Rente nach altem Recht darf ich völlig legitim Vollzeit arbeiten, ohne irgendwelche Rentenverluste befürchten zu müssen. Oder ist "Foren-Abhängen" neuerdings eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit für ehemalige Metallfacharbeiter? ;-)
Simone W.am 04.08.2015 | 08:51
Zitat von Schorsch anzeigen
Aber Vorsicht, 8 Std. online in Foren abhängen, und Sie sind Ihre EM-Rente los ;-)
Als Bezieher einer BU-Rente nach altem Recht darf ich völlig legitim Vollzeit arbeiten, ohne irgendwelche Rentenverluste befürchten zu müssen. Oder ist "Foren-Abhängen" neuerdings eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit für ehemalige Metallfacharbeiter? ;-)
Ich würde es nicht als Foren-Abhängen bezeichnen, sondern als Dienstleistung, hier "Online Support Mitarbeiter". Offenbar sind Sie auch mit Ihrer Ausgangsqualifikation als "Metallfacharbeiter" durchaus in der Lage, dieser Beschäftigung nachzugehen :)
Schorscham 04.08.2015 | 14:36
Zitat von Simone W. anzeigen
Sie haben offenbar immer noch nicht verstanden, was der Gesetzgeber unter einer sozial zumutbaren Verweisungstätigkeit für Berufsunfähige versteht. Das macht aber nichts, da das noch nicht einmal die für mich zuständigen RV-Mitarbeiter gewusst haben, bis sie von einer klugen SG-Richterin aufgeklärt wurden. Vermutlich wissen Sie noch nicht einmal, was man unter einer "BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE" versteht und dass ein BU-Rentner völlig rentenunschädlich Vollzeit arbeiten darf, solange er seine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die in meinem Fall bei ca. 1.500 Euro brutto liegt, nicht überschreitet. "Google" kann helfen. ;-)
Simone W.am 04.08.2015 | 16:15
Mein lieber "Schorsch", nun schockieren Sie mich tatsächlich ! Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze ist bei Google zu finden ? Verzeihen Sie mir meine Forschheit, aber Sie sollten sich Gedanken um Ihren Datenschutz machen. Eine gewisse Privatsphäre sollte man sich auch in heutigen Zeiten bewahren. Ich hoffe doch, dass Sie wenigstens in Sachen Passwörter sicherer unterwegs sind und nicht "123schorsch" oder dergleichen verwenden. Vielleicht befragen Sie einfach mal Google nach "häufigste Passwörter" ? Dort finden Sie zumeist auch hilfreiche Tips, was ein sichereres Passwort ausmacht. Eine zutiefst erschrockene Simone.
W*lfgangam 04.08.2015 | 17:58
Zitat von Schorsch anzeigen
...wahrscheinlich mit werbefinanzierter Anzeige an 1. Stelle: "Der billige Jakob...pardon, Schorsch, macht dir deine persönliche Hinzuverdienstgrenze bei BU - klick&kaufmich" ;-) > Ich würde es nicht als Foren-Abhängen bezeichnen, sondern als Dienstleistung, hier "Online Support Mitarbeiter". DER war gut - wenn es dafür auch nur einen Cent pro Buchstaben geben würde, müsste Schorsch nicht von seiner Rente allein mehr leben - bei der Anzahl wäre ihm die Hinzuverdienstgrenze auch egal *g Gruß w. ...aber, wir haben ja einen neuen 'Chefredakteur' - John, lässt sich da was machen? So'n büschen Onlinebonus für Freizeitaktivisten, wie, nach dem 10T Beitrag wird der User als 'User-des-Jahres' mit Pappnase am 30.02. eines jeden Jahres im Titelbild der Startseite für 2 msec eingeblendet? :-) Ich denke, zum Thema ist alles gesagt.
Simone W.am 04.08.2015 | 19:35
Zitat von Schorsch anzeigen
Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze ist bei Google zu finden ?
Nachdem ich sie oben bereits genannt habe, ist sie logischerweise auch bei "Google" zu finden. Genauso wie Ihre albernen Wortbeiträge.;-)
Ach, lieber "Schorsch", wer wird denn gleich persönlich werden, wenn es doch offenbar nur um Ihr Wohlergehen geht ? Aber anscheinend habe ich einen Nerv bei Ihnen getroffen, sonst würden Sie ja nicht gleich meine Worte als albern bezeichnen, was ich als beleidigend empfinde. Schade, dass Sie auf einen gut gemeinten Rat so empfindsam reagieren. Auch schade, dass Sie, Ihrer Reaktion nach zu urteilen, Datenschutz, Privatsphäre und Passwortsicherheit im Internet als albern ansehen und dem anscheinend keine Aufmerksamkeit spenden. Das sollten Sie dringend ändern ! Wie soll man sonst Ihre Ratschläge hier ernst nehmen, wenn Sie so einfache Dinge, in denen es um die persönliche Sicherheit geht, mit Füßen treten? Den Kalauer des Tages....:-):-):-)
Wow, Sie sind ja ein richtiger Komiker. Nur das Formatieren sollten Sie noch etwas üben. ;-)
Warum soll er das Formatieren üben, wenn er Sie so einfach damit erheitern kann? ;))
Simone W.am 04.08.2015 | 20:24
Aha,(...blablubb...)
Red. ...macht das dicht, sonst mein Zwerchfell bricht ;-) Gruß w.
wird doch gerade erst lustig ;)
Simone W.am 04.08.2015 | 22:00
wird doch gerade erst lustig ;)
tztztz ...Simone, ist doch kein Lust-Server hier. Fragen wir doch einen Experten, welch trocken-gesetzestreue Antwort er dazu ganz nüchtern aus dem morgendlichen Koffeinärmel schüttelt?! :-) Gruß w.
Um Himmels Willen, nichts liegt mir ferner ! ;D Aber ich würde mich natürlich freuen, wenn er oder sie mir in Sachen Sicherheit zustimmen würde ;) Aber Sie haben schon recht, ich verabschiede mich mal von hier und lasse dem armen "Schorsch" seine Freizeitbeschäftigung. Vielleicht schau ich gelegentlich mal rein in die gemütliche Runde ;)
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