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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und WfB

von Schnuffel16.05.2018 | 18:50
406 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte trotz meiner bewilligten Erwerbsminderungsrente noch arbeiten. Mein Arzt schlug mir die tätigkeit in einer WfB vor.Das würde ich auch gern, aber da müsste ich mehr als 3 stunden tgl. an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Gefährde ich damit meinen Rentenanspruch oder bezieht sich die 3 stündige tägliche Arbeit auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schnuffel,

die geplante Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen wird im Regelfall keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben. Eine vorherige schriftliche Anfrage bei Ihrer Rentenversicherung ist tatsächlich sinnvoll.

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3 Antworten

W*lfgangam 16.05.2018 | 20:38
Hallo Schuffel, die 'typische' Beschäftigung leistungseingeschränkter Menschen in einer WfB ist regelmäßig nicht mit einer Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes gleichzusetzen. Insofern besteht keine Gefahr für die Weiterzahlung der EM-Rente. Sollten Sie allerdings in die 'normale' Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der WfB eingebunden werden - wie ein 'gesunder/voll erwerbsfähiger' Mensch, könnte sich eine Nachfrage schon ergeben. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie der DRV Ihre beabsichtigte Beschäftigung (Inhalt/was werde ich machen, Zeitaufwand, Einkommen) kurz mitteilen und dann eine positive Antwort erhalten: geht. Wahrscheinlich könnten Sie - ausgehend von der soz.med. Feststellung der DRV zu Ihrer EM - auch in einem 'normalen' Arbeitsumfeld tätig sein/ohne Gefährdung der EM-Rente, ist aber pure Spekulation und nur dann von Ihnen nachzufragen, wenn sich das anbieten würde. Auch hier würde im Einzellfall eine Entscheidung zu fällen sein ...den Inhalt Ihrer med. Rentenakte kennt hier aber niemand. Gruß w.
???am 17.05.2018 | 08:45
"Eine vorherige schriftliche Anfrage bei Ihrer Rentenversicherung ist tatsächlich sinnvoll." Das ist leicht untertrieben. Wenn Sie in eine WfbM aufgenommen werden wollen, werden Sie bei der DRV einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen müssen. Die WfbM lässt sich die Betreuung von behinderten Menschen nämlich gut bezahlen, anfangs von DRV/AfA, später von den überörtlichen Sozialhilfeträgern.
Simonam 18.05.2018 | 20:06
Zitat von ??? anzeigen
Das heißt also .......das die Auszahlung auf Hartz IV Basis für die DRV wesentlich günstiger ist.....zumal hier zur Rente nochmal ein wirtschaftskreislauf in Bewegung gesetzt wird und eine ganze Maschinerie an Menschen zusätzlich....verdient......ja so funktioniert unser Sozialstaat....
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