Die Frage hat in der Tat Seltenheitswert...
Grundsätzlich, d.h. bei einem festgestellten Restleistungsvermögen von dauerhaft unter drei Stunden täglich, bleibt die von Ihnen gestellte Frage ohne Relevanz.
An Bedeutung gewinnt diese - rein theoret. - nur in den Fällen, in denen Rente wegen voller EM wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt (in Deutschland) gewährt wurde und ein längerer Urlaub im Ausland geplant ist.
Ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten kann hier niemand im Forum beurteilen.
Natürlich gibt es Fälle in denen sich nach Bescheidserteilung eine Besserung des Restleistungsvermögens einstellt. Liegt dann volle/teilweise EM nicht mehr vor, wird man dahingehend den bereits erteilten Bescheid überprüfen.
MfG
In diesem Sinne....
MfG
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