Hallo NoName,
bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nur Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit und ggf. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Wohnung zählen nicht dazu.
Etwas anderes gilt nur, wenn man gewerblich Wohnungen vermietet. Dann würden aber auch diese Einnahmen vom Finanzamt als Einkünfte aus selbständiger Tätigeit, Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft bewertet werden.