Hallo Emil,
die Krankenkasse hat offensichtlich Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und die Rentenversicherung ist gesetzlich gehalten zu prüfen, ob und in welchem Maße ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist und demzufolge ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Mit Zustimmung der Krankenkasse könnten Sie der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen.