Hallo Maja,
das hängt in der Regel mit der Bewertung der Zurechnungszeit zusammen. Sie können davon ausgehen, dass in der späteren Rentenauskunft (Dezember, bzw. Januar des Folgejahres) die Entgelte des Arbeitgebers oder der Krankengeldbezug noch nicht gemeldet war. Siehe auch folgenden Link: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsminderungsrente-hoehe.html
Eine Verminderung der Rente durch langfristigen, bzw. häufigeren Krankengeldbezug in den letzten 4 Jahren vor Rentenbeginn haben Sie nicht zu befürchten. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Vergleichsberechnung, die maßgeblich für die Bewertung der Zurechnungszeit ist, nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert ergibt.