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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente von halb auf voll

von Gabi22.01.2021 | 07:05
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3 Antworten

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Hallo liebes Team, ich beziehe seit 2014 eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung. Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechert, so dass ich die volle Erwerbsminderungsrente haben möchte. Ich bin seit über einem Jahr arbeitslos und habe nun gelesen, dass es eine Arbeitszeitmarktrente gibt. Gibt es finanziell einen Unterschied, ob ich die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund meiner gesundheitlichen Sitiuation oder die Arbeitszeitmarktrente beantrage? Ist es richtig, dass ich bei voller Erwerbsminderungsrente nun eine längere Zurechnungszeit erhalte. Vielen Dank für die UNterstützung Gabi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

dem Beitrag von „Siehe hier“ kann ich zustimmen. Stellen Sie am besten einen entsprechenden Antrag und warten Sie die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers ab.

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2 Antworten

Siehe hieram 22.01.2021 | 08:07
Eine 'Arbeitsmarktrente' kann man nicht beantragen, da es sich hier nicht um eine eigenständige Rentenart handelt. Sie können aber einen erneuten Antrag auf (volle) EM-Rente stellen, dem Sie die Befunde der letzten zwei Jahre, mit denen Sie die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes nachweisen, beifügen. Das notwendige Formular R0110 finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… oder Sie benutzen den online-Service der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Und dann müssen Sie abwarten, wie entschieden wird. Wenn Sie vor 1961 geboren sind ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dann eine volle EM-Rente gewährt wird, sofern Sie in Ihrem erlernten Beruf nur unter drei Stunden arbeiten können, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch drei bis unter sechs Stunden. Sofern dieser Arbeitsmarkt dann 'verschlossen ist', nennt man dies 'Arbeitsmarktrente' (ist dann eine volle EM-Rente). Einen Unterschied gibt es hierbei für die Höhe ansonsten nicht. Die Neuberechnung erfolgt mit den neuen Zurechnungszeiten, sofern der Leistungsfall für die Verschlechterung nicht rückwirkend vorher festgelegt wird. Da hierzu allerdings ein Verfahren anhängig ist, müsste ein entsprechender Vorbehalt bereits in dem Bescheid stehen bzw. sollten Sie sonst dann nach Erhalt des Bescheides vorsorglich um Überprüfung bitten. Fragen Sie DANN hier noch einmal nach, vielleicht gibt es ja bis zu Ihrem Bescheid bereits eine Entscheidung. Es kann aber auch sein, dass Ihnen nicht die volle EM-Rente gewährt wird sondern evtl. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) angeboten werden, wenn die Gutachter der DRV Ihren Gesundheitszustand entsprechend einschätzen. Also Antrag stellen und abwarten (Irgendwann ist ja auch der ALGI-Anspruch ausgeschöpft...). Viel Erfolg und alles Gute!
DaViam 22.01.2021 | 09:58
Hallo, nutzen Sie das Formular R0110 + R0210+R0215
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