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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente vor 2005

von Wolfgang23.11.2023 | 08:04
450 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor 2005 eine Erwerbsminderungsrente, bekam aber bei Eintritt in die Altersrent mit 65 Jahre nur eine Zurechnungszeit bis zum 57 Lebensjahr. Warum bekommen die jetzigen Frührentner mehr Zurechnungszeit und ich nicht obwohl die früheren Renten viel niedriger waren. Gruß Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

 

durch verschiedene Gesetzesänderungen und damit auch Änderungen in der Berechnung der Renten wegen Erwerbsminderung (einschließlich der Berücksichtigung von Zurechnungszeiten), können Sie die Höhe der Renten vor 2005 und heute nicht so einfach miteinander vergleichen. Glücklicherweise wird es für Bestandsrentner ab dem 01.07.2024 eine pauschale Aufstockung geben, wenn der EM-Renten Zugang zwischen 2001 – 2018 lag. Falls Sie davon betroffen wären, müssen Sie keinen Antrag stellen, denn die Aufstockung wird automatisch überprüft.

Zur genauen Erklärung dieser unterschiedlichen Anerkennung der Zurechnungszeiten und verschiedenen Rechenschritte, sowie der Erklärung der Aufstockung, nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Auskunfts- und Beratungsstellen auf: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Sie können uns auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Maxam 23.11.2023 | 08:12
Dafür kriegen sie ja nächsten Juli gleich zweimal Rentenerhöhung, einmal 7,5 % Aufschlag und einmal die reguläre Erhöhung
Mikeam 23.11.2023 | 08:13
Vorgesagten gilt natürlich nur, wenn ihre Rente 2001 begonnen hat und vorher gab es noch keine Abschläge.
Corneliusam 23.11.2023 | 08:37
Das Rentenniveau ist in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter gesunken. Die früheren Renten waren eben N I C H T niedriger.
-:-am 23.11.2023 | 09:42
Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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