Hallo Wolfgang,
durch verschiedene Gesetzesänderungen und damit auch Änderungen in der Berechnung der Renten wegen Erwerbsminderung (einschließlich der Berücksichtigung von Zurechnungszeiten), können Sie die Höhe der Renten vor 2005 und heute nicht so einfach miteinander vergleichen. Glücklicherweise wird es für Bestandsrentner ab dem 01.07.2024 eine pauschale Aufstockung geben, wenn der EM-Renten Zugang zwischen 2001 – 2018 lag. Falls Sie davon betroffen wären, müssen Sie keinen Antrag stellen, denn die Aufstockung wird automatisch überprüft.
Zur genauen Erklärung dieser unterschiedlichen Anerkennung der Zurechnungszeiten und verschiedenen Rechenschritte, sowie der Erklärung der Aufstockung, nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Auskunfts- und Beratungsstellen auf: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Sie können uns auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung